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Bringt viel Streit und Unglück: Lotto.

© dpa

Sechser im Lotto: Ex-Frau will Hälfte des Lottogewinns

Der Bundesgerichtshof entscheidet am Mittwoch, ob die Ex-Frau eines Lotto-Gewinners die Hälfte des Gewinns bekommt. Der Mann hatte nicht rechtzeitig den Scheidungsantrag eingereicht, der für das Ende der Zugewinngemeinschaft entscheidend ist.

Ein Lottokönig streitet am heutigen Mittwoch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) darüber, ob er seinen Gewinn mit seiner Ex-Frau teilen muss. Es geht um 239 000 Euro, die jetzt entweder an die frühere Ehefrau überwiesen werden müssen oder nicht. 29 Jahre lang lebte der ehemalige Kraftfahrer mit seiner Frau zusammen, bevor er sich im Jahr 2000 von ihr trennte. Er zog mit seiner neuen Partnerin zusammen, ließ sich aber über acht Jahre lang nicht scheiden. Die drei Kinder waren inzwischen erwachsen.

Er lebte mit einer neuen Partnerin zusammen

Dann geschah etwas völlig Überraschendes. Hermann N. und seine neue Partnerin hatten im November 2008 sechs Richtige im Lotto: 956 333 Euro überwies die Lottogesellschaft an beide. Zwei Monate später reichte der Mann die Scheidung ein. Es wurde ihm möglicherweise erst jetzt klar, dass er sein neues Vermögen mit seiner Noch-Ehefrau teilen muss, so lange er keinen Scheidungsantrag gestellt hatte. Von seinem Anteil am Spielgewinn gehört seiner Ex-Frau laut Gesetz die Hälfte. Ob das gerecht oder grob unbillig ist, darüber entscheidet heute der Familiensenat in Karlsruhe. Das Amtsgericht Mönchengladbach hatte der Ex-Ehefrau den Anteil zugesprochen, das Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen nicht. Der BGH ist nun letzte Instanz.

Vielen ist nicht klar, auf was sie sich mit einer Hochzeit einlassen

Mehr als eine dreiviertel Million Menschen heiraten jedes Jahr, aber die rechtlichen Folgen sind den meisten nicht bewusst. Mit der Hochzeit gilt laut Gesetz, dass im Scheidungsfall alles, was in der Ehe erworben wurde, geteilt wird. Man nennt das Zugewinngemeinschaft. Stichtag für das Ende der Zugewinngemeinschaft ist der Eingang des Scheidungsantrags. Wer diese Zugewinngemeinschaft nicht will, kann sie vermeiden. Dazu müssen die Partner entweder bei der Heirat die Gütertrennung erklären oder einen entsprechenden Ehevertrag abschließen. Außer Selbstständigen machen das in Deutschland aber nur wenige Paare.

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