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Debra Milke, Tochter einer Deutschen und eines Amerikaners.

© dpa

Berlinerin nach dem Freispruch: Ex-Todeskandidatin Debra Milke beginnt Leben in Freiheit

Einen Vorgeschmack vom Leben außerhalb des Gefängnisses bekam Debra Milke bereits seit ihrer Freilassung gegen Kaution vor zwei Jahren. Nun ist das Verfahren gegen sie nach einem Vierteljahrhundert endgültig eingestellt - die ehemalige Todeskandidatin kann aufatmen.

Nach einem jahrzehntelangen Rechtsstreit um die ehemalige US-Todeskandidatin Debra Milke kann die gebürtige Berlinerin ihr Leben in Freiheit genießen. Ein Gericht entschied am Montag, dass das Verfahren gegen die 51-Jährige wegen der Ermordung ihres kleinen Sohnes endgültig eingestellt wird. Für Dienstag haben ihre Anwälte eine Pressekonferenz angekündigt, bei der sich Milke selbst äußern will.

Ihre Unterstützer bezeichneten den Fall nach der Entscheidung als „unglaubliches Stück Ungerechtigkeit“. Der Horror, in der Todeszelle auf die eigene Hinrichtung zu warten, sei nun überstanden, schrieben sie auf Milkes Facebook-Seite. Diese soll nun für ähnliche Fälle bestehenbleiben, um zu Unrecht Inhaftierte zu unterstützen. Milke selbst gab Reportern in Arizona auf Nachfrage am Montag zunächst keine Stellungnahme.

Die in Berlin geborene und in den USA aufgewachsene Tochter eines Amerikaners und einer Deutschen pochte in dem Fall stets auf ihre Unschuld. Sie war damals von einer Jury dafür verurteilt worden, 1989 zwei Männer angestiftet zu haben, ihren vier Jahre alten Sohn zu töten. Auch sie erhielten die Todesstrafe und sind in Haft.

Der vier Jahre alte Christopher war mit einem Mitbewohner seiner Mutter und dessen Freund zu einem Ausflug aufgebrochen. Die Männer fuhren das Kind in die Wüste und töteten es mit mehreren Schüssen in den Kopf. Einer der beiden Männer hatte kurz darauf gestanden, die Polizei zum Tatort gebracht und Debra Milke zwischenzeitlich belastet. Sie habe die Männer angestiftet und ihnen Geld geboten.

Es gab jedoch keine direkten Beweise für ihre Verwicklung in den Fall. Zudem wurde der einzige Belastungszeuge, ein Polizist, nach dem damaligen Prozess mehrfach der Lüge in anderen Fällen überführt. Vor zwei Jahren hob ein Berufungsgericht die Strafe aus Mangel an Beiweisen schließlich auf. Nun scheiterte die Staatsanwaltschaft mit dem Versuch, den Fall erneut vor Gericht zu bringen.

Da Milke ihren Verteidigern zufolge zu Unrecht inhaftiert wurde, streben sie eine Zivilklage gegen den Staat Arizona und die Polizei an. Bei einem Erfolg könnte Milke Schadenersatz in Millionenhöhe bekommen. (dpa)

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