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Nicht verboten: Rocker dürfen wieder ihre Kutten tragen, wie hier ein Mitglied der Rockerband "Bandidos".

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Update

Urteil vor dem BGH: Rocker erringen Teilerfolg - und packen wieder Kutten aus

Wenn es um ihre Club-Lederwesten geht, ziehen Rocker sogar bis nach Karlsruhe: Zwei Dutzend von ihnen sind jetzt dabei gewesen, als der Bundesgerichtshof ein zwiespältiges Urteil verkündete.

Im Kampf um ihre symbolträchtigen Club-Lederwesten haben Rocker vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg errungen: Das Tragen der Kutten ist nicht strafbar, selbst wenn einzelne Rocker-Gruppen verboten sind. Voraussetzung ist, dass auf den Kutten die Ortsbezeichnung einer nicht verbotenen Gruppe (Chapter) angebracht ist, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe (Az.: 3 StR 33/15). Allerdings kann das Tragen untersagt werden, wenn die Ziele eines Ortsvereins mit denen eines verbotenen Chapters übereinstimmen.

Die in Karlsruhe anwesenden Rocker - darunter eine Reihe von Führungsleuten der drei größten Motorradclubs Hells Angels, Gremium MC und Bandidos - kündigten sogleich an: „Wir ziehen unsere Kutten wieder an.“ Der BGH verwarf eine von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision gegen ein Urteil des Bochumer Landgerichts vom vergangenen Oktober, das zwei Bandidos aus Nordrhein-Westfalen freigesprochen hatte. Vor dem Landgericht ging es darum, ob die Männer aus Bochum und Unna 600 Euro Strafe für das Tragen der Kutten zahlen müssen, weil andere Bandidos-Gruppen - das „Chapter Aachen“ und das „Probationary Chapter Neumünster“ - verboten sind.

Lutz Schelhorn, Präsident der Stuttgarter Hells Angels, wartet am 09.07.2015 im Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Baden-Württemberg) auf die Urteilsverkündung zum Kuttenverbot für Rocker.

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Der BGH bestätigte den Freispruch. Die Strafbarkeit sei in diesen Fällen ausgeschlossen, weil der Gesetzgeber diese Regelung nicht in die Strafvorschrift des Vereinsgesetzes einbezogen habe. „Die Gesetzeslage ist vollkommen unstimmig“, so der Vorsitzende BGH-Richter Jörg-Peter Becker bei der Urteilsverkündung, zu der rund zwei Dutzend Rocker nach Karlsruhe gekommen waren. Dies bedeutet, dass das Tragen einer Kutte mit den Bandidos-Emblemen und dem Ortszusatz eines nicht verbotenen Chapters „nach derzeitiger Rechtslage zwar polizeirechtlich verboten sein kann, nicht aber strafbar ist“, so der BGH.

Beobachter gehen davon aus, dass der Gesetzgeber diese Gesetzeslücke zügig schließen wird. Die „Verfolgungs- und Kriminalisierungsinitiative“ der Innenminister gegenüber den Rockern habe durch den Richterspruch aus Karlsruhe ein „unrühmliches Ende gefunden“, sagten Vertreter der Hells Angels aus Stuttgart, die teils mit Kutte und Harley wieder abbrausten.

Die Kutte ist nicht irgendeine Lederweste. Sie zeigt den Status des Rockers in der Gruppe an, wird als Teil der Identität und „Symbol der Ehre“ gesehen. Kurz vor dem am Donnerstag getätigten BGH-Grundsatzurteil hatten die Hells Angels ein Gutachten des Passauer Strafrechtprofessors Bernhard Haffke veröffentlicht. Danach bedarf die „gegenwärtige Verfolgung der Mitglieder nicht verbotener Vereine einer Korrektur“. Die Verwendung der allgemeinen Hells-Angels-Symbole sei zulässig, wenn eine Ortsbezeichnung auf einen nicht verbotenen Verein hinweise. „Im Rechtsstaat hat die Politik dem Recht zu folgen und nicht umgekehrt“, betonte der Präsident des Hells Angels Motor-Clubs (HAMC) Stuttgart, Lutz Schelhorn.

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Das Recht sehen Sicherheitsbehörden aber von einigen Rockern gerade mit den Füßen getreten: Schließlich werden diese immer wieder mit Gewaltdelikten, Drogen- und Waffenhandel oder Prostitution in Verbindung gebracht. 2013 brachte das Bundeskriminalamt jedes achte Verfahren in einen Zusammenhang mit Rockern. Mit Unbehagen schaut das baden-württembergische Innenministerium auf Bikertreffen wie das United Cycle Run im badischen Lahr oder die Seepark-Biker-Days in Pfullendorf (Kreis Sigmaringen). Im vergangenen Jahr hatte bei letzterem ein Höllenengel einem Besucher nach einem Streit die Faust ins Gesicht geschlagen. Doch das zählt für die Polizei zu den kleinen Vorkommnissen. Bei Rockertreffen ist sie immer auf der Hut und häufig in großer Zahl präsent. Ob die Rocker dabei Kutten tragen, ist manch einem Beamten egal: „Wenn 150 Rocker durch einen Ort fahren, ist der Eindruck immer martialisch“, meint ein Polizist aus Konstanz. (dpa)

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