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Alfons Schuhbeck wird Steuerhinterziehung in 25 Fällen vorgeworfen.

© Foto: AFP/Christof Stache

Update

Prozess gegen Star-Koch: Schuhbecks Anwalt moniert „Zweifel und Ungereimtheiten“

Der Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen Alfons Schuhbeck hat begonnen. Dem Star-Koch droht eine Gefängnisstrafe. Sein Anwalt sieht ihn vielmehr als Opfer denn als Täter.

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Die Verteidiger des wegen Steuerhinterziehung angeklagten Star-Kochs Alfons Schuhbeck sehen in den Vorwürfen gegen ihren Mandanten „Zweifel und Ungereimtheiten“. Das sagte Schuhbecks Anwalt Sascha König vor dem Landgericht München I. „Möglicherweise stellt sich hierbei am Ende des Verfahrens heraus, dass Herr Schuhbeck nicht Täter, sondern selbst Opfer ist, weil nicht nur der Fiskus, sondern zuvorderst er betrogen wurde.“

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73 Jahre alten Schuhbeck vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben.  Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 in 25 Fällen hinterzogen haben soll.

Der Mann, der dieses Programm nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft entwickelt haben soll, steht gemeinsam mit Schuhbeck vor Gericht. Ihm wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen. Er räumte die Vorwürfe zu Beginn des Prozesses ein und legte über seine Anwältin ein Geständnis ab. Er gab an, Schuhbeck habe ihn beauftragt, das Tool zu entwickeln. Er habe dies getan, weil er in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu ihm gestanden habe.

Dass Einnahmen gelöscht und so Steuern hinterzogen wurden, bestreiten Schuhbecks Anwälte nicht. Sie betonen aber, dass es weder Indizien noch Beweise dafür vorlägen, dass der Gastronom selbst in die Kasse gegriffen hat. Außerdem hätten die Ermittler keine Antwort darauf, wo die Millionen in bar geblieben sein sollen, um die Schuhbeck seine Einnahmen verkürzt haben soll.

Schuhbeck erschien am Morgen in weißem Hemd und dunkelblauem Sakko. Er wirkte blass und mitgenommen, als er den Gerichtssaal mit seinen beiden Anwälten betrat und sich den Kameras stellte. Er selbst bestätigte nur seinen Namen, Beruf und die Namen seiner Eltern, äußerte sich ansonsten aber nicht. Bis zum 22. Dezember sind insgesamt 18 Verhandlungstage angesetzt.

Gefängnis ist realistische Option

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe aus dem Jahr 2012 droht schon ab einer Summe von einer Million Euro in der Regel eine Haftstrafe ohne Bewährung. Sollte Schuhbeck also für die angeklagten Taten verurteilt werden, ist das Gefängnis eine realistische Option für den 73-Jährigen.

Als die Ermittlungen gegen ihn vor drei Jahren bekannt wurden, hatte Schuhbeck noch gesagt: „Ich werde sehr eng und sehr offen mit den Behörden zusammenarbeiten, um alle Vorwürfe zu entkräften.“ Er stehe „den Behörden in allen Fragen Rede und Antwort“. Kurz vor dem Start des Prozesses wollten sich aber weder Schuhbeck noch seine Anwälte auf Anfrage zu dem Verfahren äußern.

Die Justiz hat dem Prozess den Verfahrensnamen „Ingwer“ gegeben – nach einer Lieblingszutat Schuhbecks. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Für Schuhbeck dürfte der Prozess der Tiefpunkt seiner Karriere sein, in der er die Beatles und Charlie Chaplin bekochte, die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und Queen Elizabeth II. (dpa)

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