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Seit Jahrzehnten sich argentinische Trans-Organisationen für ihre Rechte ein.

© IMAGO/Pond5 Images

Tagesspiegel Plus

Selbstbestimmungsgesetz für trans Personen: Was Deutschland von Argentinien lernen kann

Bereits 2012 wurde in Argentinien ein Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Dass es hierzulande so umstritten ist, kann Autorin Lea Marie Uría nicht nachvollziehen. Im Interview spricht sie über Folgen des Gesetzes und die Angst vor Missbrauch.

Als erstes Land weltweit verabschiedete Argentinien im Jahr 2012 ein Selbstbestimmungsgesetz für trans und nicht-binäre Personen. Überdies verpflichtete sich der Staat, mindestens ein Prozent seiner Stellen mit trans Personen zu besetzen.

In Deutschland wird über Selbstbestimmungsgesetz weiterhin diskutiert. Es gibt Sorgen, dass es für andere Zwecke missbraucht würde. Die argentinisch-deutsche Autorin Lea-Marie Uría meint: „Nach dieser Logik dürfte man gar keine demokratischen Grundrechte fordern, weil es immer die Möglichkeit von kriminellem Missbrauch gäbe.“ Im Interview erklärt, sie, was Deutschland im Umgang mit trans Personen noch von ihrer Heimat lernen kann.

Lea Marie Uría, in Deutschland soll in diesem Jahr ein Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet werden, das es trans und nicht binären Personen ermöglicht, unkompliziert den Geschlechtseintrag zu ändern. Argentinien hat 2012 so ein Gesetz bereits eingeführt. Was genau steht darin?
Das argentinische Gesetz schreibt fest, dass jede Person das Recht hat, entsprechend ihrer geschlechtlichen Identität zu leben. Personen, deren geschlechtliche Identität nicht mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, können durch eine einfache Selbstauskunft ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern lassen. Der Zugang zu hormonellen und chirurgischen Behandlungen ist gesetzlich garantiert.

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