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Der Medizinische Dienst der Krankenkasse wies Behandlungsfehler in jedem vierten Prüffall nach.

© dpa/Oliver Berg

Wenn dem Operateur ein Behandlungsfehler unterläuft: Gutachter bestätigen 2700 Fälle mit Folgeschäden

In jedem vierten beanstandeten Fall fanden die Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse 2022 einen Behandlungsfehler. Am häufigsten ist die Orthopädie betroffen.

Gutachter der Krankenkassen haben im vergangenen Jahr in 2696 Fällen ärztliche Behandlungsfehler festgestellt, die zu gesundheitlichen Schäden führten. In 84 Fällen endeten diese Fehler sogar tödlich. Das geht aus der am Donnerstag in Berlin vorgestellten jährlichen Statistik des Medizinischen Dienstes der Kassen hervor.

2022 hat der Medizinische Dienst bundesweit 13.059 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und die Patientin oder der Patient einen Schaden erlitten haben, bejahten die Gutachter in 3221 Fällen und damit in jedem vierten Gutachten (24,7 Prozent). In jedem fünften Fall (20,6 Prozent) stellten die Gutachterinnen und Gutachter fest, dass der Behandlungsfehler Ursache des Schadens war. Dies betraf 2696 Fälle. Die Zahlen bewegen sich auf dem gleichen Niveau wie in den Vorjahren.

Auch die Gesamtzahl der ärztlichen Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen liegt seit Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau bei etwa 14.000 Fällen pro Jahr bundesweit. Rückschlüsse auf die allgemeine Fehlerhäufigkeit bei medizinischen Behandlungen können aus den Zahlen nicht gezogen werden, da es hierfür keine zentrale Erfassung gibt. So gibt es neben Beschwerdemöglichkeiten bei den Krankenkassen auch bei der Ärzteschaft Beschwerdestellen, zudem wenden sich manche Patienten direkt an Anwälte und Gerichte. Viele Fälle dürften zudem gar nicht bemerkt oder nicht gemeldet werden.

Die meisten Vorwürfe beziehen sich auf operative Eingriffe.

Christine Adolph, Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern

In der aktuellen Jahresstatistik bezogen sich zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (8827 Fälle). Ein Drittel geschah in Arztpraxen (4208 Fälle). „Die meisten Vorwürfe beziehen sich auf operative Eingriffe“, erläutert Christine Adolph, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern.

30,3 Prozent aller Vorwürfe (3.960 Fälle) betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie, 12,2 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1599 Fälle), jeweils knapp 9 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1143 Fälle) sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie (1133 Fälle). Knapp 8 Prozent entfielen auf die Zahnmedizin (1006 Fälle) und über 6 Prozent auf die Pflege (834 Fälle). (KNA)

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