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Wikileaks-Gründer Julian Assange sitzt derzeit in einem Londoner Hochsicherheitsgefängnis.

© Reuters/Simon Dawson

Der Fall Julian Assange: Wikileaks-Gründer steht offenbar im Februar erneut vor Gericht

Kann die Auslieferung in die USA doch noch verhindert werden? Am Londoner High Court soll am 20. und 21. Februar eine Anhörung geplant sein, geben seine Unterstützer bekannt.

Seit Jahren wehrt sich der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, gegen seine Auslieferung von Großbritannien an die USA. Nun steht nach Angaben seiner Unterstützer ein wichtiger Gerichtstermin an: am Londoner High Court sei am 20. und 21. Februar eine weitere Anhörung geplant. „Es könnte die letzte Chance für Großbritannien sein, Julians Auslieferung zu stoppen“, schrieb seine Frau Stella Assange am Dienstag auf der Online-Plattform X (ehemals Twitter). Sie rief an beiden Tagen zu Protesten auf.

Die USA werfen Julian Assange vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Bei einer Auslieferung drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft. Unterstützer sehen in ihm dagegen einen mutigen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte.

Es könnte die letzte Chance für Großbritannien sein, Julians Auslieferung zu stoppen.

Stella Assange, Online-Plattform X 

Assange versteckte sich mehrere Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London und sitzt seit April 2019 in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis.

Im Juni hatte ein Richter am High Court zwei Anträge auf Berufung abgelehnt. Assange wollte sowohl gegen die ursprüngliche Gerichtsentscheidung über seine Auslieferung als auch gegen den Auslieferungsbescheid der britischen Regierung in Berufung gehen. Beide Anträge beschied der Richter als unzulässig.

Nun sollen zwei Richter die Entscheidung überprüfen, wie Assanges Unterstützer mitteilten. Damit werde entschieden, ob er seinen Fall weiter vor britischen Gerichten vertreten könne oder der Rechtsweg ausgeschöpft sei. Dann bleibe eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Option, schrieb das Bündnis. (dpa)

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