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WikiLeaks-Gründer Julian Assange gestikuliert aus dem Fenster eines Gefängnistransporters, als er am 1. Mai 2019 aus dem Southwark Crown Court in London gefahren wird.

© AFP/Daniel Leal

Update

Erfolg für Wikileaks-Gründer vor britischer Justiz: Assange darf in Berufung gegen seine Auslieferung gehen

Wegen Verstößen gegen das Anti-Spionage-Gesetz wollen die USA den Wikileaks-Gründer vor Gericht stellen. Doch ein Londoner Gericht gibt ihm die Option zur Berufung gegen seine Auslieferung.

| Update:

Der in London inhaftierte WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf vorerst nicht von Großbritannien in die USA ausgeliefert werden. Das entschied der britische High Court am Dienstag.

Zwei Richter in London setzten den Anwälten der US-Regierung eine Frist von drei Wochen, um „auf zufriedenstellende Weise“ zu garantieren, dass Assange bei einem Verfahren in den USA unter dem Schutz der Gesetze zur Meinungsfreiheit stehe und dass ihm nicht die Todesstrafe drohe. Dem in London inhaftierten 52-Jährigen droht in den USA eine Verurteilung unter anderem wegen Verrats, weil seine Enthüllungsplattform vertrauliche Informationen über das Vorgehen des US-Militärs veröffentlichte.

Im Februar wurde vor dem High Court in London zwei Tage über die Gewährung eines erneuten Einspruchs Assanges gegen seine Auslieferung verhandelt. Er selbst nahm nicht an der Verhandlung teil. Seine Frau Stella sagte vor Journalisten, ihr Mann werde sterben, sollte sich seine körperliche und geistige Gesundheit noch weiter verschlechtern.

Assanges Anwälte waren damit in wichtigen Punkten erfolgreich. Das Gericht schloss sich aber nicht ihrem Argument an, dass das Verfahren in den USA gegen Assange politisch motiviert sei und er deshalb gegen seine Auslieferung in Berufung gehen dürfe.

Assange wird in den USA beschuldigt, ab 2010 rund 700.000 vertrauliche Dokumente über militärische und diplomatische Aktivitäten der USA veröffentlicht zu haben.

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Zahlreiche Unterstützer sehen Assange dagegen als Journalisten, der mutmaßliche Kriegsverbrechen aufgedeckt hat. So forderte die Linke am Dienstag von der Bundesregierung, dem Wikileaks-Gründer Asyl in Deutschland anzubieten. Seine Auslieferung an die USA würde einen „gefährlichen Präzedenzfall“ schaffen, der die Pressefreiheit weltweit bedrohe, sagte Linken-Parteivize Ates Gürpinar der Nachrichtenagentur AFP.

Assange habe „mit seiner journalistischen Arbeit wichtige Informationen von öffentlichem Interesse veröffentlicht“. Er verdiene „keine Auslieferung, sondern Schutz und Anerkennung für seine Arbeit“.

Die über Wikileaks veröffentlichten Papiere enthielten brisante Informationen über Kriege vor allem im Irak und in Afghanistan, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen. Assange drohen bei einem Schuldspruch in den USA bis zu 175 Jahre Haft. (AFP, Reuters)

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