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Der Ostsee-Schweinswal bekommt besseren Schutz.

© dpa/Chrys Mellor

Good News aus aller Welt: Vier Nachrichten, die uns diese Woche glücklich gemacht haben

Eine Milliarde-Dollar-Spende an New Yorker Universität, Schweiz wegen Diskriminierung verurteilt, höherer Schutz des Ostsee-Schweinswals.

New York: Ex-Professorin spendet New Yorker Universität eine Milliarde Dollar

Nachdem eine ehemalige Professorin ihrer New Yorker Universität eine Milliarde Dollar (etwa 920 Millionen Euro) gespendet hat, soll das Medizinstudium dort künftig für alle Studenten und Studentinnen kostenlos sein.

Bei der Spende der 93-jährigen Ruth Gottesman, die sich früher an der Uni unter anderem um Alphabetisierungsprogramme gekümmert hatte und Witwe eines Investment-Bankers ist, handele es sich um eine der höchsten an eine Bildungseinrichtung in der Geschichte der Vereinigten Staaten, teilte das Albert Einstein College of Medicine im New Yorker Stadtteil Bronx mit.

Bislang hatte die Universität rund 60 000 Dollar pro Jahr an Studiengebühren verlangt. Das hatte - wie bei vielen anderen US-Bildungseinrichtungen auch - dazu geführt, dass viele junge Menschen sich das Studium dort entweder gar nicht erst leisten konnten oder mit hohen Schulden abschlossen. (dpa)

Das Albert Einstein College of Medicine kann dank einer Spende in Höhe von einer Milliarde Dollar gebührenfrei sein.
Das Albert Einstein College of Medicine kann dank einer Spende in Höhe von einer Milliarde Dollar gebührenfrei sein.

© dpa/Mary Altaffer


Racial Profiling: Schweiz wegen Diskriminierung verurteilt

Ein Schweizer Staatsbürger hat wegen sogenanntem Racial Profiling bei einer Polizeikontrolle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt und Recht bekommen. Die Richter in Straßburg stellten drei Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest, unter anderem wegen Diskriminierung. Die Schweiz muss dem Mann knapp 24.000 Euro allein für Kosten und Auslagen zahlen. Der Kläger hatte keine Entschädigung beantragt.

24.000
Euro muss die Schweiz dem Schweizer Staatsbürger Mohamed Wa Baile allein für Kosten und Auslagen zahlen. Der Kläger hatte keine Entschädigung beantragt. 

Mohamed Wa Baile war Justizangaben vom Dienstag zufolge 2015 auf dem Weg zur Arbeit im Bahnhof Zürich von der Polizei zur Identitätskontrolle aufgefordert. Als er sich weigerte, seine Papiere zu zeigen, durchsuchten ihn die Beamten. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil er sich geweigert hatte, den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten.

Er wurde zu einer Geldstrafe von 100 Schweizer Franken verurteilt. Der Schweizer klagte sich durch alle Instanzen, weil er die Identitätskontrolle für rechtswidrig hielt. Er sah darin eine Diskriminierung aufgrund seiner Hautfarbe.

Proteste gegen Racial Profiling
Proteste gegen Racial Profiling

© dpa/Hans Lucas/Pablo Porlan

Die Straßburger Richter bestätigten das. Sie sehen in der Personenkontrolle sowie dem darauf folgenden Verfahren vor Schweizer Gerichten Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf wirksame Beschwerde.

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Mit Racial Profiling wird nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte die Methode bezeichnet, das physische Erscheinungsbild, etwa Hautfarbe oder Gesichtszüge, einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzuziehen. (epd)


Forschung: Antikörper gegen mehrere Schlangengifte entwickelt

Eine Entdeckung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des US-amerikanischen Scripps Research Institute könnte in den kommenden Jahren Zehntausende Menschenleben retten: Konkret haben die Forschenden einen Antikörper entwickelt, der gegen eine Vielzahl an Schlangengiften wirksam sein soll. Mit den Antikörpern sollen die tödlichen Toxine neutralisiert werden können.

Die Bisse der Königsköbra sind giftig - aber nicht immer tödlich.
Die Bisse der Königsköbra sind giftig - aber nicht immer tödlich.

© dpa/EPA SANJEEV GUPTA

Bisher wurde bei Bissen auf den Einsatz von sogenannten Antivenomen gesetzt. Diese werden aus Tierplasma, das mit einem speziellen Schlangengift immunisiert worden ist, gewonnen. Da dieses Gegengift jedoch sehr teuer und auch gekühlt gelagert werden muss, ist es für viele Teile der Welt kaum nutzbar. Giftschlangen kommen insbesondere in Australien, Asien und Afrika vor.

1,8
Millionen Vergiftungsfälle durch Schlangen gibt es jährlich.

Schlangenbisse sind oft ein tödliches Problem. Der Weltgesundheitsorganisation zufolge werden jährlich mehr als fünf Millionen Menschen von Schlangen gebissen, dabei kommt es zu 1,8 bis 2,7 Millionen Vergiftungsfällen. Etwa 100.000 Menschen sterben daran. Die toxischen Substanzen werden dabei über die Giftzähne des Tieres übertragen, knapp jede zehnte Schlangenart ist giftig. (Tsp)


Tierschutz-Konferenz: Ostsee-Schweinswal bekommt höheren Schutzstatus

Der Ostsee-Schweinswal bekommt besseren Schutz. Er sei in den Anhang I des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (CMS) aufgenommen worden, teilten Tierschutzorganisationen am Donnerstag zu einer Entscheidung bei der CMS-Tagung in Samarkand (Usbekistan) mit. Dadurch erhalte die Population des kleinen Wals die Einstufung als vom Aussterben bedroht und Notfallmaßnahmen zur Rettung könnten ergriffen werden.

Ein Ostsee-Schweinswal schwimmt im Fjord-Belt-Sealand im dänischen Kerteminde.
Ein Ostsee-Schweinswal schwimmt im Fjord-Belt-Sealand im dänischen Kerteminde.

© picture alliance / dpa / Ingo Wagner

Der Gewöhnliche Schweinswal (Phocoena phocoena) sei in der zentralen Ostsee und vor der Iberischen Halbinsel vom Aussterben bedroht, hieß es von den Organisationen wie der Walschutzorganisation Whale and Dolphin Conservation (WDC). Die Population in der zentralen Ostsee umfasst demnach nur noch wenige Hundert Tiere. Nun gehe es darum, dort Hindernisse für die saisonale Wanderung zu vermeiden, zu beseitigen oder zumindest zu entschärfen sowie andere Faktoren, die das Überleben der Tiere gefährden könnten, zu kontrollieren, hieß es weiter.

Zu den Hauptbedrohungen zählt neben Unterwasserlärm und Umweltverschmutzung demnach, dass die Tiere als Beifang sterben. Der Gewöhnliche Schweinswal ist eine der kleinsten Arten innerhalb der Familie der Wale, Delfine und Schweinswale. Die genetisch eigenständige Subpopulation des Schweinswals in der zentralen Ostsee wird auch von der Weltnaturschutzunion (IUCN) als vom Aussterben bedroht eingestuft, wie es hieß.

Die Tiere kommen aber auch in den Küstengewässern des Nordatlantiks etwa vor Nordwestafrika und Nordamerika, im Schwarzen Meer sowie in amerikanischen und asiatischen Küstengewässern des Nordpazifiks vor. Unter dem Motto „Natur kennt keine Grenzen“ hatte am Montag in Samarkand die internationale Konferenz zur Konvention zum Schutz wandernder Tierarten begonnen. (dpa)

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