zum Hauptinhalt

Kultur: Alter Arbeiter

Entscheidung im Rechtsstreit um 18 Werke des Malers Otto Nagels

„Die Fräuleins“ dürfen bleiben, auch „Onkel Paul lesend“ und der „Alte Arbeiter“ von 1923. Das Urteil des Landgerichts Neuruppin beendet die Querelen um 18 Frühwerke des Malers Otto Nagel (1894–1967). Sie begannen vor zwei Jahren mit dem Besuch eines Mitarbeiters der Stiftung Stadtmuseum Berlin in einer Potsdamer Galerie. Dort entdeckte er verschollen geglaubte Bilder. Die Exponate stammten aus dem Besitz von Sibylle Schallenberg, der Tochter des Malers, die im Einsiedlerhof Kuwalk im Norden Brandenburgs das Otto-Nagel-Archiv unterhält.

In den Inventarbüchern der Stiftung waren eben diese Werke vermerkt, hatte doch vor 32 Jahren Wally Nagel, die Mutter von Sibylle Schallenberg, die Bilder dem Märkischen Museum anvertraut. „Ein Missverständnis“, sagt Sibylle Schallenberg, „die Bilder wurden mir nichts, dir nichts als Besitz des Museums eingetragen.“ Fehlende Beweise waren dann auch der Grund, die Klage der Stiftung abzuweisen.

Der langjährige Präsident der Deutschen Akademie der Künste in Ostberlin ist heute vor allem für seine sozialkritischen Werke der 30er- bis 50er-Jahre bekannt. Sibylle Schallenberg hofft nun, Nagels „andere Seite“, die Bilder vom Leben auf dem Land und vom familiären Glück, wieder mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken: „Unsere Bilder stellen wir gerne kostenlos zur Verfügung, wenn sie dann wieder ausgestellt werden.“

Isabella Kroth

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false