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Wilde Jagd. Das 1600 Jahre alte sassanidische Kunstwerk stammt mutmaßlich aus dem heutigen Gebiet des Iraks.

© Hermann Historica

Antikenhandel und Raubkunst: Krimi um König Shapur

Wie die Bayern Raubkunst weißwaschen: Ein kostbarer Silberteller soll an diesem Montag versteigert werden – der Irak protestiert.

Sauberer kann die Herkunft eines Kunstgegenstandes eigentlich kaum klingen: „Aus süddeutscher Privatsammlung. Erworben im Sommer 2018 auf einer Auktion des Bayerischen Finanzamts“ steht im Katalog des Grasbrunner Auktionshauses „Hermann Historica“.

An diesem Montag soll dort als Nummer 593 ein wertvoller sassanidischer Silberteller aus dem 4. Jahrhundert versteigert werden, dessen kunstvolles Relief den Großkönig Shapur II. auf einem galoppierenden Pferd bei der Jagd zeigt.

Das Landesamt für Steuern verkaufte den Teller weiter

Rein formal trifft die Provenienzangabe zu. Tatsächlich steckt hinter der Versteigerung der flachen Schale eine ganz andere Geschichte, bei der einige bayerische Landesbehörden seit mehr als 20 Jahren keine gute Rolle spielen. Die Herkunft des antiken Objektes ist nicht geklärt.

Trotzdem hat es das bayerische Landesamt für Steuern vor zwei Jahren weiterverkauft – und damit für den Kunsthandel vom Vorwurf, der Teller stamme aus einer Raubgrabung, weißgewaschen. Der Irak hat in der vergangenen Woche beim bayerischen Landeskriminalamt um vorläufige Sicherstellung gebeten – vergeblich.

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Zum ersten Mal tauchte die Tellerschale, die wahrscheinlich aus dem Gebiet des heutigen Iran oder des Irak stammt, im November 1997 in München auf. Damals und im Februar 1998 hatten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung SG 622 des bayerischen Landeskriminalamtes bei einem Antikenhändler rund 3000 Objekte beschlagnahmt. Nach Hinweisen waren dessen Münchner Wohnung und weitere von Händlern und Sammlern im Stadtgebiet und der Umgebung von München durchsucht worden.

Versteckt waren die beschlagnahmten Dinge teils hinter einer doppelten Wand: präkolumbische Bronzemasken aus Peru, Gefäße und Silberstücke aus den Anden und aus Mexiko, altägyptische Figurinen und bemalte Mumienmasken, byzantinische Schalen, ein skythischer Armreif und ein halbkreisförmiges goldenes Opfermesser, Gefäße aus der Lambayeque-Kultur, altorientalische Tongewichte, zyprische Bodenmosaike. Den Marktwert der sichergestellten Kulturobjekte schätzte die Behörde damals auf „ca. 30 Millionen DM“.

Erst 2013 wurden einige Stücke zurückgegeben

Nur rund 170 Stücke – darunter ein bedeutendes byzantinisches Mosaik aus einer Kirche im Norden von Zypern – wurden an die Ursprungsländer der Münchner Funde zurückgeben; und auch das erst im Sommer 2013 nach einer Verbalnote, die die Regierung in Nikosia nach Berlin geschickt hatte.

Außerdem fand ein Protest der peruanischen Regierung, verbunden mit einer ungewöhnlich undiplomatischen Mahnung, den Weg von Berlin nach München. Seit 2001 lagerten dort in einem klimatisierten Raum im Kriminaltechnikbau des bayerischen Landeskriminalamtes die meisten der 1997/98 sichergestellten Objekte.

Erst im Sommer 2018 änderte sich daran etwas: Das Landesamt für Steuern veranstaltete in Schwabing zwei Auktionen, bei denen laut Website neben Lederjacken und Pferdesätteln, Fahrrädern, USB-Steckerleisten und Spirituosen auch eine „schöne Sammlung antiker Kunstobjekte von 4 Kontinenten“ angeboten wurde. Dass es sich dabei um das mutmaßliche Hehlergut handelte, das sich seit 20 Jahren im Gewahrsam der bayerischen Behörden befand, wurde nicht verraten. „Rechte Dritter (insbesondere anderer Staaten), die das aktuelle Versteigerungsgut betreffen, sind nicht bekannt“, teilte später ein Behördensprecher auf Anfrage mit. „Die Gegenstände sind insbesondere in keinem einschlägigen Register eingetragen.“

Beute aus Raubgrabungen ist nicht registriert

Das ist allerdings bei Beute aus Raubgrabungen, von deren Existenz und illegalem Export die betroffenen Staaten in der Regel nicht wissen können, auch schlecht möglich. Artikel 40 des Kulturgutschutzgesetzes verbietet zwar „das Inverkehrbringen von Kulturgut, das abhandengekommen ist, rechtswidrig ausgegraben oder unrechtmäßig eingeführt worden ist.“ Was sich vor Inkrafttreten 2016 in Deutschland befand, ist davon weitgehend ausgenommen – eines von vielen Zugeständnissen im Gesetz an den Kunsthandel.

Am 18. Juli 2018 kam mit der Los-Nummer 53 in Schwabing auch der sassanidische Silberteller zum Aufruf – mit einem Schätzpreis von 9000 Euro bei weitem das teuerste Stück der Auktion. Über den Erlös wollte der Behördensprecher ebenfalls keine Auskunft geben und verwies auf das Steuergeheimnis.

Raubgrabungen in der Nähe der Stadt Isin im Irak.
Raubgrabungen in der Nähe der Stadt Isin im Irak.

© DAI

„Die Preise waren damals so niedrig“, berichtet aber ein Händler, der bei der Auktion anwesend war, „dass viele Kolleginnen und Kollegen damals günstig beim Land eingekauft haben. Die Provenienz war ja durch diese Aktion legalisiert.“

Ohnehin sei München nach wie vor ein „Hotspot“ für den illegalen Handel mit Antiken. Viele Verfahren würden eingestellt. Viele Länder wollten ihre Kulturgüter, wenn sie irgendwo wiedergefunden werden, allerdings inzwischen gar nicht mehr zurückhaben, entgegnet ein Ermittler: „Die sagen, das seien Fälschungen, weil sie sich nicht kümmern wollen und weil die Anwaltskosten zu hoch sind. Das haben wir zum Beispiel im Fall einer goldenen Maske gesehen.“

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Eine geplante dritte Auktion der Finanzbehörde wurde, nachdem in München unter anderem die Botschaften von Peru und Ägypten protestiert hatten, „aus organisatorischen Gründen“ abgesagt. Teile des Fundes von 1997/98 lagern deshalb immer noch beim Bayerischen Landesfinanzamt. Hunderte von Stücken wurden aber bei den beiden fragwürdigen Finanzamts-Auktionen im Sommer 2018 wieder in alle Windrichtungen verstreut. Die Chance, von staatlichen Behörden sichergestelltes Kulturgut aus mutmaßlichen Raubgrabungen – jedenfalls ohne geklärte Herkunft – an die Ursprungsländer zurückzugeben, wurde damit vertan.

Der 1600 Jahre alte Silberteller ist jetzt in München wieder aufgetaucht. Wenn er echt ist, sagt der Archäologe Michael Müller-Karpe, Kurator am Römisch-Germanischen Zentralmuseum in Mainz und Fachmann für irakische Metallgefäße, „wäre das Stück ein bedeutendes Zeugnis für den hohen handwerklichen, wie auch künstlerischen Stand sassanidischer Palastwerkstätten“.

Weil über die Provenienz vor 1997 nichts bekannt sei, spreche viel für einen Fund aus einer Raubgrabung: „Archäologische Funde aus legalen Grabungen kommen ins Museum, heute in der Regel in ein Museum des Herkunftslandes, nicht aber in den Handel. Wer nicht verlässlich ausschließen kann, dass die veräußerte Antike aus Raubgrabung und/oder illegaler Verbringung stammt, schafft den finanziellen Anreiz für weitere Raubgrabungen und zerstört damit archäologische Quellen.“

30000 Euro Startgebot sind aufgerufen

Auch zum im Katalog für 30 000 Euro angebotenen Fragment eines anderen Silbertellers aus dem 2. bis 4. Jahrhundert gibt es Herkunftsfragen, wie die European Association of Archaeologists berichtet. „Der ganze Vorgang liegt auch im Auktionshaus erst sei Mittwoch vor“, bestätigt eine Sprecherin des Hauses, „und auch wir werden erst am Montag weitere Details erfahren, die dann eine endgültige Entscheidung über Aufruf unter Vorbehalt oder Zurückziehen des Loses ermöglichen.“

30 000 Euro beträgt am Montag auch der Startpreis für Los 593, den sassanidischen Silberteller. Dass die dubiose Herkunft des Objektes bekannt sein könnte, offenbart nicht nur der Hinweis auf die staatliche Auktion 2018 im aktuellen Katalog. Dort ist als Provenienz ebenfalls zu lesen: „1997/98 im Besitz eines süddeutschen Händlers.“

Über die damaligen Beschlagnahmen bei einem süddeutschen Händler wurde öffentlich berichtet. Die irakische Botschaft hat deshalb die Münchner Polizei um Sicherstellung des Silbertellers gebeten – um dessen weitere Herkunft und Prüfung in einem Labor klären zu können.

Der Irak will notfalls vor den Europäischen Gerichtshof ziehen

Man sei weder 1998 noch 2018 über den Fund informiert worden, bestätigt ein Sprecher der Botschaft: „Diplomatisch ist uns unbekannt, dass so etwas nicht gemacht wird. Normalerweise werden bei so etwas die betroffenen Staaten informiert. Es geht schließlich um die kulturelle Identität.“

Die bayerischen Behörden bestreiten aber, dass es überhaupt gesicherte Hinweise dafür gebe, dass der Irak betroffen sei. Der Silberteller könne auch aus anderen Gebieten stammen. Außerdem greife das Kulturgutschutzgesetz von 2016 für Funde von 1997/98 nicht.

Der Irak will den Fall nun notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof klären lassen. Schon 1972 hatte der Bundesgerichtshof höchstinstanzlich festgestellt, dass die Missachtung des Wunsches eines Staates, seine Kulturgüter behalten zu wollen, gegen die guten Sitten verstoße. Entsprechende Geschäfte seien deshalb gemäß BGB nichtig.

Stefan Koldehoff

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