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Besucher der Canaletto-Ausstellung im Palazzo Braschi 2018. Zwei Gemälde des Malers soll der Bund jetzt zurückgeben.

© picture alliance / Alvise Armellini/dpa

NS-Raubkunst: Bund soll Bilder an Emden-Erben zurückgeben

Nach jahrelangem Streit hat die Raubkunst-Kommission entschieden: Zwei Gemälde von Canaletto sollen an die Erben von Max James Emden zurückgegeben werden.

Nach einem jahrelang währenden Streit um NS-Raubgut soll der Bund zwei Gemälde an die Erben des jüdischen Besitzers zurückgeben. Das hat die beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter am Dienstag in Magdeburg bekannt gegeben.

Es werde eine Rückgabe der im Bundesbesitz befindlichen Werke „Ansicht des Zwingergrabens in Dresden“ und „Ansicht der Karlskirche zu Wien“ des als Canaletto bekannten italienischen Landschaftsmalers Bernardo Bellotto (1721-1780) an die Erben von Max James Emden empfohlen.

Eine Begründung wurde zunächst nicht veröffentlicht. Deswegen war von Seiten des Bundes auch noch keine Stellungnahme zu erhalten. Die zuständigen Stellen beim Bundesverwaltungsamt zeigten sich von der Entscheidung überrascht. Auch dort liegt noch keine Begründung vor.

Gemälde für Privatsammlung Hitlers angekauft

Der Streit dauert nach Angaben der Anwälte der Erbenfamilie seit 15 Jahren an. Emden war ein aus Hamburg stammender Kaufhausmagnat, der während der NS-Herrschaft als Jude verfolgt war und seinen gesamten Besitz verlor.

Die Gemälde waren laut Anwälten von einem NS-Kunsthändler unter Wert für die Privatsammlung Adolf Hitlers angekauft worden. Die Bilder gelangten 1949 über eine Sammelstelle der Alliierten an den Bund und wurden später mit weiteren Kunstwerken Eigentum des Bundes.

„Wir sind der Kommission dankbar dafür, dass sie das erlittene Unrecht anerkannt und unsere Überzeugung, dass der Verkauf der Gemälde im Jahre 1938 unter Zwang geschah, bestätigt hat“, zitieren die Anwälte den Enkelsohn von Max Emden, Juan Carlos Emden aus Santiago de Chile.

Vermögen an Nachkommen der Opfer zurückzugeben

Aus Sicht der Anwälte beinhaltet die Entscheidung zudem das Anerkenntnis, „dass jenes Vermögen, welches NS-Opfer zur Finanzierung ihrer Flucht aus Nazi-Deutschland oder zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Exil veräußert haben, an die Nachkommen der Opfer zurückzugeben ist“.

Aktuell befindet sich das Gemälde „Ansicht der Karlskirche zu Wien“ als Leihgabe im Museum Kunstpalast in Düsseldorf und die „Ansicht des Zwingergrabens in Dresden“ im Militärhistorischen Museum in Dresden. (dpa)

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