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Kultur: Bundeskulturstiftung: Das Risiko ist das Ziel

Allmählich nimmt die geplante Bundeskulturstiftung Konturen an. 75 Millionen Mark sollen alljährlich aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden, um Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelins Lieblingsprojekt der Förderung der zeitgenössischen Künste auf den Weg zu bringen.

Allmählich nimmt die geplante Bundeskulturstiftung Konturen an. 75 Millionen Mark sollen alljährlich aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden, um Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelins Lieblingsprojekt der Förderung der zeitgenössischen Künste auf den Weg zu bringen. Im Juni, so war inzwischen zu hören, will die Bundesregierung über das Vorhaben befinden. Der entscheidende Mann ist Finanzminister Hans Eichel, der es sich bei seinem konsequenten Sparkurs genau überlegen wird, ob er eine neue und kaum wieder kündbare Verpflichtung eingehen will. Denn im Unterschied zu gewöhnlichen Etatposten werden die Mittel für die Stiftung auf Dauer in den Bundeshaushalt eingestellt sein.

Das genau ist der Sinn einer Stiftung. Die ursprüngliche, noch von Nida-Rümelins Amtsvorgänger Michael Naumann erwogene Konstruktion einer Stiftung aus Sondererlösen des Bundes - gedacht war an zwei Prozent aus der Mobilfunklizenzauktion - traf auf Eichels eisernes Nein. Eine Stiftung ohne Kapitalstock, aber mit gesicherten jährlichen Zuflüssen ist die Alternative. Sie kann, wie das Beispiel der Kulturstiftung der Länder zeigt, durchaus erfolgreich agieren.

Die Kulturstiftung der Länder ist denn auch das Modell, an dem sich Nida-Rümelin für sein anders ausgerichtetes Vorhaben orientiert. Die Aufgabe der 1988 begründeten Ländereinrichtung ist insbesondere die Sicherung national wertvollen Kulturgutes gegen die Abwanderung ins Ausland. Sie ist eine Art Feuerwehrfonds, die sich mehr und mehr zu einer Vermittlungseinrichtung gewandelt hat, die Kapital mobilisiert, um auf dem Kunstmarkt auftauchendes Kulturgut für Museen und Archive sichern zu helfen.

Naumann erwog, entweder der Kulturstiftung der Länder oder einer neuen Bundeskulturstiftung die Aufgabe zu übertragen, die Rückführung "kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter", also der Beutekunst, durch materielle Ausgleichsmaßnahmen an die betreffenden Staaten Osteuropas zu ermöglichen und zu begleiten.

Davon will Nida-Rümelin nichts mehr wissen. Sein Konzept wendet sich der Gegenwart zu. Die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur mit internationalem Anspruch ist eine Aufgabe, die der Kulturstaatsminister durchaus im Rahmen der Bundeszuständigkeiten sieht, dort aber bislang nicht verankert findet. So sind bei der Kulturstiftung der Länder "durchlaufende Posten" in Höhe von insgesamt 16 Millionen Mark etatisiert - wie die Förderung des in Bonn angesiedelten Kunstfonds -, die auf die Bundeskulturstiftung übertragen werden könnten. Bislang allerdings lautete das Signal an die Länderstiftung, dass sich an ihrem Aufgabenkanon und somit an ihrer Finanzierung nichts ändern solle. Im Gegenteil: Die Kulturstiftung der Länder, die sich seit längerem um eine Erhöhung der Beiträge der Länder von bislang insgesamt 16 Millionen Mark im Jahr bemüht, erhofft sich eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Finanzierung ihrer genuinen Aufgaben. Die aber werden in Zukunft unter anderem wegen Restitutionsbegehren in den neuen Bundesländern noch zunehmen.

Für die operativen Mittel der Institution erwägt Nida-Rümelin eine Drittelung: Ein Drittel soll eigenen Projekten, etwa im Bereich der Neuen Medien, vorbehalten sein, ein weiteres Drittel der Bewilligung von Anträgen von außen; das dritte Drittel könnte im Bereich des internationalen Kulturaustauschs Verwendung finden. Über die Verwendung sollen Kuratoren und Jurys befinden; man darf sich das bewährte peer principle angelsächsischer Einrichtungen wie des britischen Arts Council vorstellen, wo Angehörige der zu fördernden Sparten, peers, aus ihrer Sachkenntnis heraus über die Vergabe von Zuschüssen an ihre Kollegen entscheiden. Über den Fachleuten präsidiert der Stiftungsrat, der die Leitlinien und Programmschwerpunkte festlegt. Die Unabhängigkeit von der Politik ist es denn auch, die Nida-Rümelin für die Idee einer Stiftung begeistert. Die angestrebten 75 Millionen Mark könnten ansonsten durchaus im Haushalt des "BKM", des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, untergebracht werden. Dann aber wären sie, anders als eine vom alljährlichen Haushalts-Marathon verschonte Stiftung, Spielball wechselnder Interessen und Begehrlichkeiten.

Sogar Zehetmair macht mit

Ruft man sich die deutlichen Proteste in Erinnerung, die in früheren Jahren jeden Gedanken an eine Bundeseinrichtung vergleichbarer Art im Keime erstickten, so muss die jetzige Ruhe der Bundesländer durchaus verwundern. Bayerns Kulturminister Hans Zehetmair, der sich als verbaler Gegenspieler Naumanns profiliert hatte, tritt seinem aus Münchner Zeiten wohlbekannten Kollegen Nida-Rümelin gegenüber samtpfötig auf. Er werde sich der Einrichtung einer Bundeskulturstiftung nicht widersetzen, erklärte Zehetmair unlängst in der Berliner Akademie der Künste, sofern die Bundesländer angemessen beteiligt würden und die Arbeit der bestehenden Länderkulturstiftung nicht beeinträchtigt werde. Diesen Hinweis dürfte Nida-Rümelin kaum übersehen. Mitte Mai ist ein erster Gesprächstermin zwischen dem Staatsminister und den Ländervertretern anberaumt.

Ein Blick auf die Kulturstiftung der Länder ist erhellend. Sie wird von den 16 Bundesländern getragen; der Bund ist ihr lediglich über ein "Mitwirkungsabkommen" verbunden. Mehr mochten die Länder, die damals noch ganz von ihrer Abwehrschlacht gegen die von Bundeskanzler Willy Brandt 1973 zur Diskussion gestellte "Nationalstiftung" gezeichnet waren, nicht zugestehen. Das ist Vergangenheit. Wenn sogar der bayerische Staatsminister als Bannerträger des Föderalismus nicht mehr als die Beteiligung der Länder verlangt, dürfte es keine Schwierigkeiten bereiten, eine Bundeskulturstiftung nach dem Muster der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu errichten. An ihr sind die Bundesländer mit Sitz und Stimme beteiligt. Der bei weitem größte Zahlmeister aber ist der Bund, und er ist mittlerweile, weniger durch eigenes Zutun denn durch die blanke Finanznot, zur tatsächlichen Schaltstelle der Preußen-Stiftung geworden.

Die 75 Millionen Mark, die sich als Marge herauskristallisiert haben, sollen nach Nida-Rümelins Überlegungen keineswegs eine Obergrenze markieren. Er hofft auf die Zufinanzierung durch mäzenatisch gesonnene Bürger, insbesondere in Gestalt der Direktfinanzierung einzelner Projekte. Damit tut sich die bundesdeutsche Gesellschaft im Vergleich zu angelsächsischen Vorbildern allerdings noch immer schwer. Selbst die Kulturstiftung der Länder, die mit der Sicherung von Kulturgütern für öffentliche Einrichtungen einen allgemein begrüßten Zweck verfolgt, hat mit ihrem 1999 gegründeten Freundeskreis zwar klangvolle Namen, aber noch keine nenenswerten Summen mobilisieren können. Die Förderung der zeitgenössischen Kunst, die Nida-Rümelin zu einer Bundesaufgabe machen will, hat es da weitaus schwerer, zielt sie doch nicht auf bereits vorhandene Werke, sondern auf das Risiko künstlerischer Produktion. Ob es im engmaschigen Netz der bundesdeutschen Fördermaßnahmen, Stipendien und Preise für Gegenwartskultur überhaupt einer weiteren und anspruchsvollen Einrichtung wie der Bundeskulturstiftung bedarf, ist eine berechtigte Frage. Am 13. Juni trifft die Bundesregierung eine Grundsatzentscheidung über Nida-Rümelins Pläne.

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