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Kultur: Das Jahr 2001: Gleichzeitig Auszeit für Vater und Mutter

Von Erziehungs-"Urlaub" könne man ja kaum reden, sagen gestresste Eltern. Doch der Gesetzgeber belässt es ebenso bei dem Terminus wie bei den gewohnten drei Jahren.

Von Erziehungs-"Urlaub" könne man ja kaum reden, sagen gestresste Eltern. Doch der Gesetzgeber belässt es ebenso bei dem Terminus wie bei den gewohnten drei Jahren. Allerdings können Mutter und Vater künftig erstmals gleichzeitig eine Eltern-Auszeit nehmen. Sofern der Arbeitgeber zustimmt, kann das dritte Erziehungsjahr sogar zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden - um etwa dessen erstes Schuljahr zu begleiten. Im Erziehungsurlaub können beide Elternteile künftig auch je 30 statt der bisher erlaubten 19 Stunden arbeiten. Bedingung für den Rechtsanspruch auf Teilzeit ist allerdings eine Betriebsgröße von mehr als 15 Beschäftigten. Außerdem dürfen "betriebliche Gründe" nicht dagegen sprechen.

Auch das Unterhaltsrecht für getrennt lebende Eltern wurde reformiert - mit einem "Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung". Die neue Bestimmung: Vom 1. Januar 2001 an bekommt die unterhaltspflichtige Person nur dann das halbe Kindergeld, wenn sie auch mehr als das Existenzminimum des Kindes bestreitet. Per Definition sind das für Kinder bis fünf Jahre künftig 480 Mark. Der bisherige Regelsatz lag bei 355 Mark.

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