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Kultur: Deutsches Theater: Die neue Freiheit (Gastkommentar)

Die übergroße Mehrheit der öffentlichen Kultureinrichtungen Berlins - Theater, Opernhäuser - ist finanziell eigentlich ein Fall für den Konkursrichter; zumindest nach den Maßstäben des Handelsgesetzbuches. Aber Schuldner ist der Staat, und so verhinderten Steuergelder bisher Schlimmeres.

Die übergroße Mehrheit der öffentlichen Kultureinrichtungen Berlins - Theater, Opernhäuser - ist finanziell eigentlich ein Fall für den Konkursrichter; zumindest nach den Maßstäben des Handelsgesetzbuches. Aber Schuldner ist der Staat, und so verhinderten Steuergelder bisher Schlimmeres. Jetzt aber, wo das Land Berlin kein Geld mehr hat, hilft der Rückgriff auf das Philosophenwort "Zukunft braucht Herkunft".

Ich hatte vor einiger Zeit vorgeschlagen - als Beispiel auch für andere Häuser -, das Deutsche Theater in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft zu überführen. Inzwischen weiß ich, dass diese für einen Unternehmer nahe liegende Idee in der Berliner Kulturlandschaft bereits vor 90 Jahren erfolgreich angewandt worden ist. In dem empfehlenswerten Buch "Das Theater als Geschäft" von Max Epstein (Fannie + WalzVerlag, Berlin) können Kritiker und Skeptiker der AG-Lösung nachlesen, was es mit dem Theaterbetrieb auf sich hat. Aber auch, dass damals Renditen von bis zu 5 Prozent auf das eingesetzte Kapital erwirtschaftet wurden; dass das Deutsche Theater als Unternehmen seinen Hausherrn Max Reinhardt zu einem vermögenden Mann gemacht hat. Das Deutsche Theater ist mit rund 40 Millionen Mark Umsatz, rund 340 Mitarbeitern und knapp 200 000 Kunden wirtschaftlich gesehen ein mittelständisches Unternehmen. Knüpfen wir also auch im Organisatorischen an die Blütezeit des Berliner Theaterlebens an.

Was sind nun die Vorteile einer Theater-AG gegenüber der heutigen Quasi-Behörde?

Die von Verwaltungshandeln geprägten Kontrollregeln und Entscheidungsrestriktionen fallen zu Gunsten unternehmerischer Entscheidungsfreiheiten und marktorientierter Handlungsspielräume.

Befreiung von den Fesseln des öffentlichen Dienst- und Haushaltsrechts: Statt Stellenplan und Stellenkegel auch bei Technik und Verwaltung leistungsbezogene Bezahlung und Karrieremöglichkeiten, statt Handeln nach dem Kriterium der Prüffestigkeit durch den Rechnungshof, handeln die AG-Mitarbeiter markt- und kundenorientiert nach dem Kriterium des unternehmerischen Erfolgs.

Statt langatmiger, nicht immer sachorientierter Abstimmungsprozesse mit der Senatsverwaltung und den Parlamentsausschüssen legt die Theaterdirektion dem Aufsichtsrat eine kurz- und mittelfristige Investitionsplanung (für 5 Jahre) vor, die dieser genehmigt oder auch nicht, auf die sich auch der Senat verbindlich festlegt und in deren Rahmen die Theaterdirektion eigenverantwortlich handelt. In dieser Mittelfristplanung müssen auch die vom Staat zu zahlenden Investitionen in die Kultur verbindlich festgeschrieben werden. Denn natürlich bleibt die Politik auch bei einer AG ein Stück weit in der finanziellen Verantwortung; gleichzeitig wird der Staatshaushalt durch größere Wirtschaftlichkeit des Theaters gegenüber dem Status quo auf Dauer entlastet.

Ein Aufsichtsrat darf nach dem Aktienrecht nicht in das operative Geschäft eingreifen, insofern wird die künstlerische Freiheit der Theaterleitung stärker als in der heutigen Konstruktion geschützt. Der Aufsichtsrat hat die doppelte Pflicht und Aufgabe, der Theaterdirektion einerseits als Ratgeber zur Verfügung zu stehen, andererseits die Einhaltung der genehmigten Planungen zu kontrollieren. Entscheidend für das Deutsche Theater ist: Für den Aufsichtsrat einer AG lassen sich Persönlichkeiten aus allen Bereichen der Gesellschaft, vor allem auch aus der Wirtschaft gewinnen, die mit ihrer Erfahrung und ihrem Netzwerk aus Beziehungen wertvollen Rat geben und Kontakte herstellen (beispielsweise Merchandising, Sponsoring) sowie in der Öffentlichkeit zu einem positiven Image beitragen können.

Das Deutsche Theater wird natürlich nicht an der Börse notiert werden. Die DT-Aktie, ausgegeben von einem Grundkapital von 10 Millionen Mark, ist ein Wert für Anleger, die in erster Linie an der Institution, an einer aufregenden Theaterlandschaft interessiert sind und erst in zweiter Linie an einer gewissen Mindestrendite. Das Land Berlin wäre Mehrheitsaktionär, müsste es aber auf Dauer nicht bleiben.

Das Land als bisheriger Eigentümer des DT muss allerdings einige Voraussetzungen - Paragraf 14 GG: "Eigentum verpflichtet" - für die Sanierung ds DT und die Gründung der DT AG erfüllen. Nur dann ist die Gründung der DT AG möglich. Im Wesentlichen sind das: Übernahme der Altschulden; Gewährleistung der Mitarbeiteransprüche, sei es durch Übernahme der aus erworbenen Rechten resultierenden Personalmehrkosten, Schaffung einer Beschäftigungsgesellschaft für alle Berliner Häuser, Bereitstellung eines Abfindungsfonds oder ein Mix aus diesen Möglichkeiten. In der Eröffnungsbilanz einer künftigen DT-AG darf es keine Altlasten geben, die vom Eigentümer zu verantworten sind; eine in der Wirtschaft bei tiefgreifenden Sanierungsfällen gängige Praxis, wie zuletzt der Fall des Bau-Konzerns Holzmann gezeigt hat.

Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ist der einer GmbH oder Stiftung vorzuziehen, weil sie größere Freiräume bei der Finanzierung und demokratischere Entscheidungswege eröffnet. Die Anteile sind nämlich frei übertragbar und damit attraktiver als die Anteile an einer GmbH, die nur notariell übertragen werden dürfen; eine hohe Hürde für potenzielle Anleger. Übrigens können sich bei einer AG auch die Mitarbeiter an ihrem Theater-Unternehmen beteiligen. Während in der GmbH die grundlegenden Beschlüsse hinter verschlossenen Türen gefasst werden, muss die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft öffentlich tagen. Das heißt: Nicht nur die Anteilseigner, sondern auch die Kunden - sprich das Publikum - erfahren aus erster Hand, was im Deutschen Theater vorgeht.

Im Fall einer Stiftung würde es noch enger. Denn der Stifter setzt in Zusammenarbeit mit den genehmigenden Finanzbehörden einen engen Handlungsrahmen, der so gut wie nicht veränderbar ist. Außerdem wird der Kreis der Interessenten drastisch eingeschränkt, weil der Stifter sein Geld unwiderruflich weggeben muss, während er Aktien wieder verkaufen kann.

Eines muss allen an der Vorbereitung und Gründung einer DT AG Beteiligten klar sein: Die grundlegende Änderung des Regelwerks bewirkt nur, dass ein effizienter Handlungsrahmen für ein erfolgreiches Theater-Unternehmen bereitgestellt wird. Ob dieses hohe Ziel erreicht wird, das hängt einzig und allein von den handelnden Personen ab, den Mitgliedern der Direktion, den Künstlern, den Mitarbeitern - und den Aufsichtsräten. Diese wären etwa auch dafür zuständig, wer Intendant am Deutschen Theater wird. Die augenzwinkernde Zustimmung eines einzelnen Herrn würde durch ausgewogene Beratung eines Gremiums ersetzt.

Heinz Dürr

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