zum Hauptinhalt

Kultur: Es kommt immer darauf an, sagt der Jurist

Ist die Zeit stehengeblieben? Im ehemaligen Schaltwerk in der Kopenhagener Straße, wo sich auch das Vitra Design Museum niedergelassen hat, stehen die Zeiger auf 14 Uhr 13 und bewegen sich nicht.

Ist die Zeit stehengeblieben? Im ehemaligen Schaltwerk in der Kopenhagener Straße, wo sich auch das Vitra Design Museum niedergelassen hat, stehen die Zeiger auf 14 Uhr 13 und bewegen sich nicht. Doch die Zeit schreitet unbeeindruckt fort, und mit ihr auch die Entwicklungen im Urheberrecht, wenngleich viele in diesem Punkte ganz gern die Zeit anhalten und damit den alten Zustand bewahren würden. Doch dem Urheberrecht steht eine Neuerung bevor. Der Regierungsentwurf des neuen Urhebervertragsgesetzes steht kurz vor der Verabschiedung und ruft Proteste besonders von seiten der Verlage hervor, die befürchten, in Zukunft existenzgefährdende Nachzahlungen an Autoren leisten zu müssen. Die Mart Stam Gesellschaft - der Förderverein der Kunsthochschule Weißensee - hat die nahende Gesetzesänderung zum Anlass genommen, ihr zweites Collegium Artium am Mittwoch auf dem Gelände des Vitra Design Museums diesem wichtigen Thema anzugleichen: "Fragen zum künstlerischen und gestalterischen Urheberrecht - Eine Wiederauflage des Streites um die Frage: Wem gehört die Idee des Freischwingers?"

Bevor die knapp dreißig geladenen Gäste die Treppe hinaufstiegen, konnten sie sich von der Idee des Freischwingers und ihrer Umsetzung selbst ein Bild machen - findet doch im Erdgeschoss derzeit eine Ausstellung mit Möbelentwürfen des Designers und Architekten Mies van der Rohe statt (vgl. Tagesspiegel vom 27. Oktober). Mies gilt als einer der Erfinder des Freischwingers, des hinterbeinlosen Stuhls. Die Ausstellung zeigt auch den fast zeitgleich entworfenen Stuhl seines Konkurrenten Mart Stam. Derart eingestimmt, konnte man sich in die Diskussion stürzen - und sogleich bemerken, dass das Urheberrecht eine recht komplizierte (Auslegungs-)Sache ist. Beide Designer verwenden Stahlrohr. Beide verzichten auf Hinterbeine, bei Stam ist das Rohr (wie auch beim Bauhäusler Marcel Breuer, dem "dritten Urheber") rechtwinklig gebogen, bei Mies bogenförmig. Der eine ist starr, der andere selbstfedernd. Wo hört die Idee des einen auf - und beginnt die des anderen? Bis heute streitet man sich in Designerkreisen über den "ersten" Erfinder.

Dabei kommt es im Urheberrecht gar nicht auf die Idee an, wie Moderator Peter Raue, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Vereins der Freunde der Nationalgalerie, erklärte. "Eine Idee ist urheberrechtlich nicht schützbar, sondern nur eine Gestalt gewordene Idee." Es gehe allein um das "Werk als persönliche geistige Schöpfung" - anders als im Patentrecht, wo die Idee und deren Entstehungszeit entscheidend sind. Für die Urheberfrage sei es unerheblich, ob das Werk des einen früher als das des anderen entstand, sofern nachgewiesen werden kann, dass beide Werke unabhängig voneinander zu Stande kamen, also nicht durch geistigen Diebstahl. Man müsse zudem berücksichtigen, dass in jeder Zeit "gewisse Ideen, Formen, Themen einfach in der Luft liegen".

Da Architekten und Designer in der Runde eindeutig in der Mehrheit waren, kreiste das Gespräch vorwiegend um Gestaltungfragen. Ein Austausch unter den Kunstgattungen fand mangels Vertretern anderer Künste nicht statt. Zu gern hätte man die Meinung von Betroffenen, von urheberrechts-"geschädigten" Künstlern gehört. Doch kein Autor, kein Fotograf, kein Zeichner war da, der seine Forderungen und Ansprüche hätte äußern können. Der Neurobiologe Bernhard Sabel konnte zum Thema ebenso wenig beisteuern wie die Intendantin des Hebbeltheaters Nele Hertling. Aber immerhin: Sie stellten fleißig Fragen. Fragen, die Moderator Peter Raue dankbar entgegennahm und in blendender (Rede-)Laune meist auch selbst beantwortete. So sprach denn der Fachmann zu den Unkundigen und versuchte, die urheberrechtlichen weißen Flecken zu tilgen. Raue ist für einseitige Gesprächsrichtung indessen kein Vorwurf zu machen - die Veranstaltung, die mitunter an ein juristisches Kolleg erinnern mochte, machte vielmehr deutlich, ein wie großer Nachholbedarf auf diesem Gebiet besteht.

So gebe es durchaus auch gemeinsame Urheberschaft, führte Raue aus. Beim Film beispielsweise oder wenn Komponist und Choreograph ein gemeinsames Werk schaffen. Nur wenn die jeweiligen Teilwerke auch "selbstständig existieren" können, greife das individuelle Urheberrecht. Auch Angestellte eines Architekturbüros könnten dazuzählen. "Aber", machte Raue einen Rückzieher, "ich muss Ihnen auch hier die scheußlichste Antwort geben, die ein Jurist geben kann: Es kommt immer darauf an."

Für das geplante Gesetz hat Raue jedenfalls kein Verständnis. Es sei ein "Irrsinn", vor allem wegen der darin enthaltenen schwammigen Formulierung des "angemessenen Entgeltes", das den Urhebern auch rückwirkend zustehen soll. Sollte das Gesetz beschlossen werden, sei endloser juristischer Streit programmiert. Fest steht schon jetzt: Noch viele Zornesadern werden schwellen im deutschen Kulturbetrieb.

Zu Recht? Zu Unrecht? Ein Kampf gegen Mücken? Das findet Axel Rütters vom Philo-Verlag zwar nicht. Auch er hat Bedenken hinsichtlich der rückwirkenden "angemessenen Bezahlung", weil jeder Autor schließlich einen individuellen Vertrag ausgehandelt habe. Für ihn hat ein anderer Kampf eine viel größere Bedeutung: der um die die Entwicklung, dass große Verlage den kleinen ihre erfolgreichen Autoren wegkaufen. Dass die "Entdeckerverlage" auszubluten drohen, davon spreche man hierzulande leider viel zu wenig.

Tom Heithoff

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false