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Kultur: Fußball-Affäre: Vorbestraft

Mit einer rechtskräftigen Geldstrafe von 90 Tagessätzen ist Reinhard Klimmt vorbestraft. Gegen diese Feststellung kann Klimmt nicht gerichtlich vorgehen, auch wenn er sich laut Gesetz bei dieser Strafe noch als "unbestraft" bezeichnen darf.

Mit einer rechtskräftigen Geldstrafe von 90 Tagessätzen ist Reinhard Klimmt vorbestraft. Gegen diese Feststellung kann Klimmt nicht gerichtlich vorgehen, auch wenn er sich laut Gesetz bei dieser Strafe noch als "unbestraft" bezeichnen darf. Dies bestätigte Hans-Michael Veith, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof und Referatsleiter des Bundeszentralregisters, dem Tagesspiegel. Ab 91 Tagessätzen wird die Strafe in das Führungszeugnis eingetragen, bei weniger Tagessätzen nur ins Bundeszentralregister. Dort bleibt sie fünf Jahre verzeichnet. Erst nach der Löschung kann sie Klimmt "im Rechtsverkehr nicht mehr entgegengehalten werden." "So lange muss er die Aussage dulden", sagte Veith.

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