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Kultur: G-8-Gipfel: Reiseverbote und Täterdateien. Auf der Suche nach Rezepten gegen die Krawalltouristen

Nach dem Schengener Abkommen kann jede Regierung in der Europäischen Union die Einreise von Ausländern untersagen, wenn Störungen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu befürchten sind. Dazu dürfen die Behörden die Grenzkontrollen für einen gewissen Zeitraum wieder einführen.

Nach dem Schengener Abkommen kann jede Regierung in der Europäischen Union die Einreise von Ausländern untersagen, wenn Störungen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu befürchten sind. Dazu dürfen die Behörden die Grenzkontrollen für einen gewissen Zeitraum wieder einführen. Italien hat dies in den sieben Tagen vor dem Gipfel in Genua getan, um Gewalttäter an der Einreise zu hindern. Viele von ihnen kamen jedoch schon Wochen vorher ins Land und umgingen auf diese Weise die Kontrollen.

Das deutsche Passgesetz enthält schon lange die Möglichkeit, das Reisedokument zu entziehen. Das gilt zum Beispiel für Bürger, bei denen in einem Strafverfahren Fluchtgefahr besteht, aber auch für unterhaltspflichtige Geschiedene. Überdies kann der Pass amtlich eingezogen werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sein Besitzer "die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland" gefährden will.

Auf diesem Passus beruhen Reiseverbote für Hooligans und Demo-Chaoten. Seit vorigem Jahr sind Verstöße dagegen eine Straftat und nicht nur ordnungswidrig. Die deutsche Praxis stößt bei anderen EU-Ländern auf Bedenken. Großbritannien oder Frankreich beispielsweise haben in ihren Paßgesetzen keine Bestimmungen, die die Reisefreiheit ihrer Bürger einschränken.

In Deutschland existiert seit 1992 eine "Datei Landfriedensbruch" mit 2000 Tätern, die wegen Landfriedensbruchs vorbestraft sind. Ergänzend dazu beschloss im November 2000 die Innenministerkonferenz, eine bundesweite Datei "Linksorientierte politisch motivierte Gewalttäter" aufzubauen.

Sie wird unter der Federführung des Bundeskriminalamtes geführt nach dem Vorbild der Datei "Gewalttäter Sport". In der Sportdatei sind die Angaben über Hooligans erfasst, die bei Krawallen nach Fußballspielen festgenommen wurden. Bislang jedoch gibt es bei vielen Staaten der Europäischen Union Bedenken, eine solche Datei für Krawalltouristen europaweit anzulegen.

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