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Kultur: Geld im Lederkoffer

Thomas von Lindheim über den Freikauf von DDR-Häftlingen durch die Bundesrepublik.

Wer hätte das gedacht: Der von Erzkonservativen bis ganz Rechts als fragwürdiges Paktieren mit dem Unrechtsstaat geschmähte Freikauf politischer Häftlinge aus der DDR wurde zuerst von Konrad Adenauer genehmigt, der als Ansprechpartner im Kanzleramt Hans Globke benannte. Bei der Anbahnung des Handels hatte auch der „Bild“-Verleger Axel Springer die Hand im Spiel, bevor man sich auf die scheinbar „technische“ Ebene von Anwaltskanzleien zur Abwicklung des fragwürdigen Geschäfts einigte. Auf westlicher Seite war dies zunächst die Anwaltskanzlei Jürgen Stange, auf östlicher Seite Rechtsanwalt Wolfgang Vogel. Ob seinen westlichen Verhandlungspartnern bewusst war, dass hinter ihm – Deckname „Georg“ – das Ministerium für Staatssicherheit stand, ist bis heute ungeklärt. Für viele seiner westlichen Partner, die auch nach 1989 für ihn eintraten, bleibt er dennoch, ähnlich wie Manfred Stolpe, ein ehrenwerter Mann.

Der „Erfinder“ des Projekts war jedenfalls ein Major der Staatssicherheit, Heinz Volpert, der bis 1976 auch die Kontrolle darüber hatte. Sein Einfluss ging so weit, dass er selbst den DDR-Staranwalt Friedrich Karl Kaul ausbooten konnte, der Vogels Mandat auf eigene Faust übernehmen wollte und sich schon in Bonn als Beauftragter vorgestellt hatte.

Aus dem Zwielicht kam die ganze Aktion nie heraus, auch wenn die krimireifen Praktiken des ersten Freikaufs – Geldübergabe per Lederkoffer auf dem Bahnhof Friedrichstraße – durch elegantere Transfers abgelöst wurden. Auch die waren (zum Beispiel die später gerichtsnotorischen Schwarzen Kassen des Bundesministers Franke und seines Ministerialdirektors Edgar Hirt) „verfassungsrechtlich bedenklich“, wie der Autor der vorliegenden Studie festhält. Franke bekannte sich zwar zu Verstößen gegen das Haushaltsrecht, machte aber selbst vor dem Untersuchungsausschuss des Parlaments falsche Angaben über die Verwendung der Gelder; Hirt wurde gar wegen Untreue und Betrugs vom Landgericht Bonn zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Es half beiden nichts, dass sie sich auf den guten humanitären Zweck beriefen, um die fragwürdigen Manipulationen mit Steuermitteln zu rechtfertigen.

Später gelang es mithilfe kirchlicher Institutionen als Zwischenträger, die Geschäfte um den Häftlingsfreikauf in etwas geordnetere Bahnen zu lenken, ohne sie vom Odium ihrer moralischen Fragwürdigkeit befreien zu können. Unbestreitbar ist immerhin ihr praktischer Erfolg – 30 000 befreite Häftlinge zwischen 1963 und 1989 für eine Gegenleistung von 3,5 Milliarden D-Mark –, aber auch an diesen Zahlen haften ungute Zweifel, wie viele Kriminelle und wie viele Agenten der Staatssicherheit dabei untergeschoben wurden. Auch behielt sich die DDR Ablehnungen vor, wenn die durch Freikauf erwirkte Ausreise eines Häftlings in dessen Betrieb und Umgebung eine „Sogwirkung“ auszulösen drohte. In anderen Fällen wurden die Freigekauften zum Verzicht auf Haus- und Grundbesitz in der DDR erpresst.

Eine verlässliche Statistik der Freikäufe existiert nicht, so dass die eigene Statistik der Staatssicherheit dem Autor Thomas von Lindheim noch am zuverlässigsten erscheint. Zu viele Details schlummern noch in gesperrten Akten der Bundesrepublik, um die ganze Wahrheit über Wege, Umwege und Irrwege des Häftlingsfreikaufs zu rekonstruieren. Lindheims kurzer Abriss kann deshalb – auch wegen des Verzichts auf umfassende Fallstudien – nur ein Anfang sein.

- Thomas von Lindheim: Bezahlte Freiheit. Der Häftlingsfreikauf zwischen beiden deutschen Staaten. Nomos Verlag, Baden-Baden 2011. 144 Seiten, 38 Euro.

Hannes Schwenger

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