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Kultur: Helfen ohne Kompetenzstreit Spendenaufruf für die von der Flut

geschädigten Kultureinrichtungen

Noch ist überhaupt nicht abzusehen, wie umfangreich die Schäden an den Kunst- und Kulturschätzen sind, die das Hochwasser in Mitteldeutschland angerichtet hat. Alle Hilfe kann nur eine vorläufige sein – und ist darum umso wichtiger, weil es gilt, bleibende Schäden so gut wie möglich abzuwehren. Darin waren sich gestern Vertreter aller Kultureinrichtungen einig, die unter Federführung des Deutschen Kulturrrates in Berlin zu Spenden für die betroffenen Einrichtungen aufriefen. Neben Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann unterstrichen Sprecher der Bundeskulturstiftung, der Kulturstiftung der Länder, des Deutschen Museumsbundes und des Deutschen Bibliotheksverbandes, dass Hilfen als „identitätsstiftende Maßnahmen“ gerade für kleine Einrichtungen wichtig sind. Besonders geschädigt sind kommunale Bibliotheken wie die preisgekrönte Städtische Bibliothek zu Pirna, die den Wassermassen vollständig zum Opfer gefallen ist.

Neue Bürokratien zur Verteilung der Gelder sollen nicht aufgebaut werden. Auch die Bundeskulturstiftung, in den vergangenen Tagen mehrfach als „kultureller Krisenstab“ ins Spiel gebracht, beansprucht keinerlei Zusatzkompetenzen. Zimmermann betonte ausdrücklich, dass die Verwaltungsstrukturen der Bundesrepublik „auch zur Bewältigung dieser Flutkatastrophe ausreichen“, warnte aber vor „Zuständigkeitsstreitereien“ zwischen Bund und Ländern. Er sprach sich allerdings für eine „nationale Koordinierungsstelle“ für die Hilfsmaßnahmen aus. Diese solle „aus dem Dritten Sektor kommen“. BS

Spenden unter Stichworten wie „Hochwasserhilfe“ oder „Flut“ erbeten auf eines der folgenden Konten: Kulturstiftung des Bundes, Deutsche Bank Halle (BLZ 860 700 00), Konto 76 76 000; Kulturstiftung der Länder, Commerzbank Berlin (BLZ 100 400 00), Konto 730 8000 00; Deutscher Bibliotheksverband, Berliner Volksbank (BLZ 100 900 00), Konto 541 2670 002; Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Commerzbank Bonn (BLZ 380 400 07), Konto 55 555 52, Aktions-Nr. 124 124. Spendenbescheinigungen werden auf Anfrage ausgestellt.

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