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Kultur: "Hetzjagd-Prozess": Was das Jugendstrafrecht sagt

Kinder unter 14 Jahren können in Deutschland für Straftaten nicht verantwortlich gemacht werden. Für jugendliche Straftäter ab diesem Alter gilt seit 1974 ein besonderes Gesetz, das Jugendgerichtsgesetz.

Kinder unter 14 Jahren können in Deutschland für Straftaten nicht verantwortlich gemacht werden. Für jugendliche Straftäter ab diesem Alter gilt seit 1974 ein besonderes Gesetz, das Jugendgerichtsgesetz. Jugendkriminalität, hieß es damals wie heute zur Begründung, folge anderen Motiven, es sei zudem oftmals ein vorübergehendes Phänomen. Im Strafrecht der Erwachsenen stehen grundsätzlich nur zwei Sanktionen zur Auswahl, Geld- oder Haftstrafe. Das Jugendrecht ist vielfältiger. "Jugendstrafe", die Anordnung der Haft, stellt die schwerste Sanktion dar. In geringeren Fällen spricht das Gericht lediglich "Erziehungsmaßregeln" oder "Zuchtmittel" aus. Die eigentliche Haftstrafe soll nach den Vorstellungen des Gesetzes die Ausnahme bleiben. Deshalb ist sie auch auf maximal fünf Jahre begrenzt. Nur bei schwersten Verbrechen steigt die Strafe auf bis zu zehn Jahre.

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