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Kultur: Holbein ist kein Einzelfall

Deutschlands Umgang mit kostbarem Kulturerbe

Eine horrende Zahl: 40 Millionen Euro in bar wollte das Frankfurter Städel Museum auf den Tisch legen, um Hans Holbeins als Leihgabe ausgestellte „Schutzmantelmadonna“ von 1528 zu erwerben (Tsp. v. 15.7.). Aber in letzter Minute überbot der Unternehmer Reinhold Würth die Offerte an die Eigentümer, ein hessisches Adelshaus. Da das Gemälde von dem in Basel ansässigen Holbein eben dort geschaffen wurde, kann Frankfurt kein historisches Anrecht geltend machen; künftig wird es wohl in Schwäbisch Hall zu sehen sein. Nach Basel zum Beispiel hätte es nicht veräußert werden dürfen, denn die Madonna ist im „Verzeichnis national wertvollen Kulturguts“ eingetragen. Mithilfe dieser von den Bundesländern geführten Liste sollen „wichtige Zeugnisse der Menschheitsgeschichte für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden“. So will es das Kulturgutschutzgesetz.

Der Fall Holbein hat Vorgänger. Die in der Weimarer Republik unterbliebene Verstaatlichung des 1918 beschlagnahmten Besitzes abgedankter Fürstenhäuser wirkt sich bis heute aus. Wie ein Donnerschlag wirkte noch 1983 die Absicht des Hauses Hohenzollern, das in Schloss Charlottenburg bewahrte Watteau-Gemälde „Einschiffung nach Kythera“ zu verkaufen. Das vom Regierenden Bürgermeister Richard von Weizsäcker mit Alt-Bankier Hermann Josef Abs ersonnene Finanzierungsmodell sah die Drittelung der Kosten für Bund, Land und private Spender vor – was im wirtschaftsschwachen West-Berlin auf wütende Proteste stieß.

Das Gemälde blieb schließlich doch in der Stadt. Aber mit dem Fall stieg das öffentliche Bewusstsein für das nationale Kulturerbe. Auch die 1988 gegründete Kulturstiftung der Länder verdankt sich dem Impuls, Kunstwerke und Archivalien dem Markt zu entziehen und den Erwerb durch Museen und Bibliotheken zu ermöglichen. Mit der Wiedervereinigung wuchs der Stiftung dann die herkulische Aufgabe zu, den Institutionen der östlichen Bundesländer wenigstens ansatzweise die Schließung ihrer Sammlungslücken zu ermöglichen. Das betraf zuallererst die von den Nazis als „entartet“ beschlagnahmten Werke. Zugleich aber brachen im Osten eben jene Streitigkeiten mit Privateigentümern und vor allem Adelshäusern auf, die in der DDR politisch stillgestellt waren.

Ein Beispiel einvernehmlicher Lösung ist der – an Bedeutung mit der Holbein-Madonna vergleichbare – Vorgang um Rogier van der Weydens „Heimsuchung Mariae“ von 1435. Sie gehörte einem geadelten Bürger, dem Freiherrn Maximilian Speck von Sternburg. Dessen Erbe überführte die zu DDR-Zeiten enteignete Sammlung in eine Stiftung, die als unkündbare Dauerleihgabe im Leipziger Museum der bildenden Künste aufbewahrt wird. 25 Millionen Mark betrug der Pauschalpreis, besser: die Entschädigung. Ein Veräußerungsverbot gegenüber Sternburgs Erben hätte wie eine zweite Enteignung gewirkt.

Bei dem Gemälde „Nachmittag im Tuileriengarten“ von Adolph Menzel kam es zu keiner gütlichen Einigung. Der Ankauf des Dresdner Museumsdirektors (und späteren Kunstagenten Hitlers) Hans Posse im Jahr 1935, war 1999 an die Erben der im KZ ermordeten jüdischen Eigentümerin restituiert worden. Damit verbot sich die Aufnahme ins Kulturgut-Verzeichnis. Aber Sachsen stellte sich so knauserig an, dass das Gemälde von der Dresdner Galerie Neue Meister schließlich an die National Gallery in London ging.

Jeder Fall liegt anders. NS-Raubkunst, DDR-Enteignungen, zuvor die halbherzigen Eigentumsvergleiche der Weimarer Zeit: Generelle Lösungen gibt es nicht. Mit der Kulturstiftung der Länder existiert eine Einrichtung, die in Hunderten von Transaktionen erfolgreich koordiniert und kofinanziert hat. 40 Millionen Euro wie im Holbein-Drama liegen jedoch außerhalb ihrer Möglichkeiten.

Das Instrumentarium, mit dem öffentliche Einrichtungen auf Kulturgüter zugreifen können, die sie in Pflege haben, muss verbessert werden. Ausfuhrverbote sind gut, Verhandeln ist besser als Verfügen. Noch besser wäre es, wenn bundesweit ein angemessener Fonds zur Verfügung stünde, um das nationale Patrimonium zu sichern. Es ist an der Zeit, die Kulturstiftung der Länder dafür zu ertüchtigen, und zwar in den Dimensionen des heutigen Marktgeschehens. Bernhard Schulz

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