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Kultur: Innere Sicherheit: Zwiespalt - Der Streit um die Bundeswehr

Niemand, nicht einmal die Union, würde behaupten, dass die Frage, ob die Bundeswehr zukünftig eine wichtigere Rolle bei der Inneren Sicherheit spielen soll, die drängendste Not in der Bekämpfung des internationalen Terrorismus sei. Dennoch führt sie den Streit über eine entsprechende Änderung der Verfassung mit einer Leidenschaft, als ginge es um Letztes.

Niemand, nicht einmal die Union, würde behaupten, dass die Frage, ob die Bundeswehr zukünftig eine wichtigere Rolle bei der Inneren Sicherheit spielen soll, die drängendste Not in der Bekämpfung des internationalen Terrorismus sei. Dennoch führt sie den Streit über eine entsprechende Änderung der Verfassung mit einer Leidenschaft, als ginge es um Letztes. Ebenso bemerkenswert ist das dröhnende Pathos, mit dem der Bundeskanzler eine entsprechende Grundgesetzänderung zur Begründung abgelehnt hat: Dies sei eine "abstrakte und fruchtlose Diskussion über die Verschiebung von Grundfesten unseres Gemeinwesen", für die er nicht zu haben sei.

Zum Thema Online Spezial: Kampf gegen Terror Hintergrund: US-Streitkräfte und Verbündete Schwerpunkt: US-Gegenschlag, Nato und Bündnisfall Schwerpunkt: Osama Bin Laden Schwerpunkt: Afghanistan Chronologie: Terroranschläge in den USA und die Folgen Fotostrecke: Bilder des US-Gegenschlags Umfrage: Befürchten Sie eine Eskalation der Gewalt? Ein seltsamer Zwiespalt tut sich auf: Die Union überstrapaziert einen Nebenaspekt der Inneren Sicherheit zu einer zentralen Frage, während die Regierungsparteien den nüchternen Diskurs verweigern. In der Sache geht es um zweierlei: Einerseits nimmt die Bundeswehr bereits heute Aufgaben der Inneren Sicherheit wahr, die in einer verfassungsrechtlichen Grauzone liegen. Zu nennen ist etwa der Einsatz der Luftwaffe im Bereich von luftpolizeilichen Aufgaben. Andererseits sind in besonderen Gefährdungslagen beachtliche Lücken bei der Sicherheitsvorsorge für zivile Objekte gegeben, die die Bundeswehr sinnvoll ausfüllen könnte, aber nicht darf.

Der Vorschlag einer Grundgesetzänderung sieht allerdings nicht vor, dass sich die Bundeswehr zukünftig selbsttätig in polizeiliche Bereiche einmischen, sondern lediglich, dass sie auf polizeiliches Ersuchen an solchen Aufgaben mitwirken dürfe. Es geht lediglich um eine verfassungsrechtlich saubere Regelung von Amtshilfen, die der Bundeswehr beispielsweise beim Katastrophenschutz erlaubt sind, nicht aber in der Inneren Sicherheit. Tatsächlich gibt es Beispiele, in denen die Bundeswehr oder Polizeikräfte nur durch Verstoß gegen das Grundgesetz in Notlagen helfen konnten: der Streitkräfteeinsatz bei der Hamburger Flutkatastrophe 1962 wäre zu nennen oder der Einsatz der GSG 9 bei der Geiselbefreiung von Mogadischu 1977.

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