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Rohtenburg

© Senator Film

"Rohtenburg": Kannibale und Liebe

Der echte Täter ließ die Aufführung verbieten. Nach langen Querelen kommt der Horrorfilm "Rohtenburg" aber nun doch ins Kino.

„Irgendwo da draußen ist jemand, der zu dir passt“, sagt der Stricher, „aber ich bin es nicht.“ Zuvor hatte der Freier gebeten, man möge ihm doch den Penis abbeißen, was der Liebesbedienstete jedoch verweigerte. Im Internet findet der Mann schließlich den Peiniger, der seine radikal-masochistischen Fantasien teilt und später als „Kannibale von Rotenburg“ vor Gericht stehen soll.

Der Prozess gegen Armin Meiwes, der den Diplom-Ingenieur Bernd Brandes im März 2001 mit dessen Einverständnis bei lebendigem Leibe kastrierte und nach dessen Tod Teile seines Körpers wochenlang portionsweise verzehrte, hatte in den Medien für plakative Bestürzung und voyeuristisches Erschauern gesorgt. Und da kein Verbrechen grausig genug ist, dass man nicht noch einen Film daraus machen könnte, ließ die kinematografische Ausschlachtung des realen Horrors nicht lange auf sich warten – schließlich gilt sogar Kannibalismus spätestens seit Hannibal Lecter aus „Das Schweigen der Lämmer“ als mainstreamtauglich.

Nach Bekunden seines Anwalts hatte Armin Meiwes allerdings mehrere Offerten für den Kauf der Filmrechte abgelehnt, darunter auch die der US-Firma „Atlantic Streamline“ des deutschen Produzenten Marco Weber. Man drehte den Film „Rohtenburg“ mit Thomas Kretschmann in der Hauptrolle dann ohne die Genehmigung des Täters. Der Verleih Senator datierte den deutschen Filmstart auf den 9. März 2006 – genau in jener Woche, in der man das Urteil in der Revision gegen den Kannibalen erwartete. Doch die PR-Strategie ging nicht auf. Meiwes erwirkte beim Oberlandesgericht Frankfurt per einstweilige Verfügung ein Aufführungsverbot. Die Frankfurter Richter stellten die Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Klägers, der 88 Übereinstimmungen zwischen dem Film und seiner Biografie ausgemacht hatte, über das Recht auf Kunstfreiheit.

Nun hat der Bundesgerichtshof, wie berichtet, nach über dreijährigem Rechtsstreit das Frankfurter Urteil Ende Mai aufgehoben. Zwar könne der Film, so die Karlsruher Richter, Meiwes „als Person erheblich belasten, weil er die Tat auf stark emotionalisierende Weise erneut in Erinnerung rufe“, aber die Kunst- und Filmfreiheit habe hier Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Klägers. Das Gericht verwies auf das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Tat und sah in der filmischen Darstellung keine zusätzlichen nachteiligen Folgen für den Kläger. Hintergrund dieser Einschätzung dürfte auch sein, dass mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde, die Meiwes gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haft eingelegt hatte, im Oktober 2008 das juristische Verfahren gegen ihn endgültig abgeschlossen wurde.

Der Verleih hat es nun eilig – und bringt den Film ohne erneute Pressevorführungen kommenden Donnerstag ins Kino. Da weder Täter noch Opfer Identifikationsfiguren abgeben, erfanden der Berliner Regisseur Martin Weisz und Drehbuchautor T. S. Faull eine US-Studentin, gewissermaßen als Reiseführerin ins Reich des Bösen. Nicht ohne morbide Faszination für das Thema ihrer Abschlussarbeit erforscht die Kriminalpsychologin Katie Armstrong (Keri Russell) den deutschen Kannibalismus-Fall. Doch diese Rahmenhandlung dient nur als Vorwand für den einigermaßen chaotischen Einsatz von Rückblenden.

Mit grob gestrickten Psychogrammen wird die Kindheit von Täter und Opfer skizziert. Simon Grombeck (Thomas Huber) hält sich für schuldig am Selbstmord seiner Mutter, nachdem sie ihn beim homosexuellen Doktorspiel erwischt hatte. Meiwes alias Oliver Hartwin (Thomas Kretschmann) wächst als eigenbrötlerischer Sohn einer dominanten Mutter auf, dessen sadistische Fantasien durch regelmäßigen Konsum von Gewaltvideos geradewegs in die Abgründe kannibalistischer Perversion führen.

Nun erwartet man von einem Horrorfilm nicht unbedingt tiefschürfende Persönlichkeitsanalysen. Das Ärgerliche an „Rohtenburg“ ist allerdings, dass er so tut, als habe er mehr im Sinn, als die Schaulust des Publikums auf die blutige Perversion zu befriedigen. Katie Armstrongs Off-Kommentare, die Ausflüge in die Kindheit des sadomasochistischen Paares, die schmutzige, grobkörnige Bildästhetik – all diese gestelzten Ambitionen dienen nur dazu, dem Horrorfilm einen gewissen Reality-Touch zu geben.

Aber „Rohtenburg“ ist kein „Blair Witch Project“, das vom lustvollen Spiel mit realitätsnahem Schrecken lebt, sondern ein Horrorfilm mit schlechtem Gewissen, der sich zwischen dokumentarischem Anspruch und blutrünstiger Unterhaltung nicht entscheiden kann. Wie wenig der frühere Werbeclip-Regisseur Martin Weisz seinen Stoff gestalten kann, zeigt sich vor allem in den sinnentleerten Dialogen. Wenn sich Schlächter und Opfer endlich gegenüberstehen, raunen sich Kretschmann und Huber nicht mehr als dumpfe Drei-Wort-Sätze zu.

Mag sein, dass man dem deutschen Personal – „Rohtenburg“ wurde komplett auf Englisch gedreht – nicht zu viel Wortballast aufbürden wollte. Aber genau auf dem anvisierten internationalen Markt floppte der Film auch ohne richterliches Verbot. In den meisten Ländern hat „Rohtenburg“ erst gar nicht das Licht der Leinwand erblickt, sondern landete direkt dort, wo er hingehört: in den einschlägigen Regalen der Videotheken.

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