zum Hauptinhalt

Kultur: Kohl und die Stasi: Marianne Birthler im Interview: "Helmut Kohl ist sich untreu geworden"

Marianne Birthler (53) ist seit Oktober 2000 Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen. Frau Birthler, heute behandelt das Berliner Verwaltungsgericht die Klage Helmut Kohls gegen die Veröffentlichung seiner Stasi-Akte.

Marianne Birthler (53) ist seit Oktober 2000 Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen.

Frau Birthler, heute behandelt das Berliner Verwaltungsgericht die Klage Helmut Kohls gegen die Veröffentlichung seiner Stasi-Akte. Auch Eiskunstläuferin Katarina Witt verwahrt sich dagegen, dass "andere in meinem Leben lesen". Können Sie nachvollziehen, wenn Menschen sagen: Stasi-Material über mich gehört nicht an die Öffentlichkeit?

Frau Witt hat längst die Entscheidung getroffen, private Dinge aus ihrer Akte zu veröffentlichen. In einer Biografie hat sie pikante Details veröffentlicht, die wir bei der Herausgabe geschwärzt hätten. Bei Helmut Kohl geht es um die prinzipielle Frage, ob Akten überhaupt herausgegeben werden dürfen. Mit seiner Klage ist er sich in zweierlei Hinsicht untreu geworden. Erstens hat er den Gesetzentwurf, auf dessen Grundlage wir Unterlagen von Prominenten herausgeben, selbst unterschrieben. Zweitens hat er die langjährige Praxis der Akten-Behörde nicht beanstandet, obwohl er als Bundeskanzler gemeinsam mit dem Kabinett die Rechtsaufsicht über die Behörde inne hatte. Heute bewertet er das Stasi-Unterlagengesetz anders als damals.

Kohl steht mit seiner Kritik nicht alleine da. Otto Schily, der als Innenminister die Rechtsaufsicht inne hat, wirft Ihnen Rechtsbruch vor und droht, die Herausgabe der Kohl-Akte zu verbieten ...

Wir haben durch ein verändertes Verfahren die Rechtssicherheit von Opfern der Stasi erhöht. Danach können Betroffene ihre Akten vor der Herausgabe einsehen und Einwände gegen die Veröffentlichung von Passagen erheben. Das wurde vom Innenausschuss des Bundestages begrüßt.

Warum ist die Veröffentlichung von Stasi-Akten Prominenter so wichtig?

Wer die Stasi-Tätigkeit aufklären will, muss sich für das interessieren, was die Stasi interessiert hat. Zum Teil waren das eben Personen der Zeitgeschichte, Amtsträger und Funktionäre. Im Unterschied zu anderen Archiven sind die meisten Stasi-Unterlagen personenbezogen. Wenn wir uns vom Einverständnis dieser Personen abhängig machen, könnten ehemalige Funktionäre ihre Akte unzugänglich machen. Was bliebe dann von der Aufarbeitung?

Können Sie die Abwägung treffen zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem öffentlichen Aufklärungsinteresse?

Wie müssen das sogar, das sind zwei Pole des Stasi-Unterlagengesetzes und zwei sehr wichtige Rechtsgüter. Über eine so wichtige Frage wird weiterhin gestritten werden - auch nach der ersten juristischen Runde.

Kann es bei so einer prinzipiellen Frage überhaupt einen Kompromiss geben?

Der Streit um das Stasi-Unterlagengesetz ist so alt wie das Gesetz selbst. Die prinzipielle Frage, ob rechtswidrig erstellte Materialien für die Aufklärung verwendet werden dürfen, stand 1991 im Mittelpunkt der Debatte im Bundestag. Und sie ist entschieden worden mit der Antwort: ja, unter einschränkenden Bedingungen.

Sie haben damals die Idee des Gesetzes mitentwickelt. Würden Sie es heute anders fassen?

Abgesehen von einigen Formulierungen: nein. Mit dem Stasi-Unterlagengesetz ist uns ein großer Wurf gelungen. Es hat sich bewährt und ist Vorbild für den Umgang mit der Hinterlassenschaft von anderen Diktaturen. Aber leider haben es Innovationen aus dem Osten noch sehr schwer.

Viele Ostdeutsche fühlen sich durch die Debatte um die Stasi-Akten benachteiligt. Sie sind verärgert, weil es in dem Moment, in dem die Westarbeit der Stasi publik wird, plötzlich Zweifel am Stasi-Unterlagengesetz gibt.

Ich kann diese Stimmung verstehen. Aber wir haben bei der Herausgabe von Stasi-Unterlagen nie einen Unterschied zwischen Ost und West gemacht. Ich will nicht verhehlen, dass im Westen die Angst vor einer Stasi-Aufklärung groß ist. Und das Erschrecken über den langen Arm der Stasi auch.

Wenn Kohl gewinnt, muss dann die Behörde dicht machen?

In dem Verfahren geht es im Wesentlichen um die Aufarbeitung, die Rechte von Wissenschaft und Presse bei der Akten-Herausgabe. Der Streit mit Helmut Kohl berührt einen wichtigen, aber nur schmalen Ausschnitt unserer Arbeit. Noch immer gehen bei uns jeden Monat 10 000 Anträge auf Akteneinsicht von Bürgern ein, die Hälfte davon zum ersten Mal.

Wäre es nicht Zeit, dass die Behörde neue Akzente in Ihrer Arbeit setzt?

Es wird eine Akzentverschiebung geben. Wir werden uns stärker um die politische Bildung kümmern. Wir haben es mit einer Generation zu tun, die die DDR nicht miterlebt hat, aber Fragen stellt. Und es wird stärker ins Bewusstsein rücken, dass die Stasi das ganze Deutschland im Blick hatte. Aber die Zeit der spektakulären Enthüllungen geht langsam zu Ende.

Also könnte man die Akten auch schließen?

Die Geschichte zeigt, dass die Auseinandersetzung mit Diktaturen nie endet. Der Schlussstrich ist eine Fiktion. Wir konnten und wollten nie ein Ende setzen unter den Nationalsozialismus, und wir werden auch nie einen Schlusspunkt unter die Aufarbeitung der SED-Diktatur setzen. Darum sehe ich auch keine zeitliche Begrenzung für die Existenz unserer Behörde.

Frau Birthler[heute behandelt das Berliner Verwal]

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false