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Kultur: Kulturförderung: Nida-Rümelin will Grundgesetz ändern

Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin will das Grundgesetz ändern, um die gemeinsame Verpflichtung von Bund und Ländern für die Kulturförderung in Deutschland festzuschreiben. In Artikel 91 b sei bislang nur die Förderung von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern festgeschrieben.

Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin will das Grundgesetz ändern, um die gemeinsame Verpflichtung von Bund und Ländern für die Kulturförderung in Deutschland festzuschreiben. In Artikel 91 b sei bislang nur die Förderung von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern festgeschrieben. Nach seinem Vorschlag sollten die drei Wörter "und der Kultur" hinzugefügt werden. Etwa 60 Prozent der Kulturarbeit in der Bundesrepublik würden zurzeit durch die Kommunen gefördert. "Beim Abwägen der knappen Mittel tun sich die Kommunen bei den freiwilligen Aufgaben für die Kultur oft schwer", meinte Nida-Rümelin. "Um in diesem Wettbewerb die Kultur zu stärken, sollte geprüft werden, ob nicht in den Ländergesetzen die Kultur über die bisherigen Regelungen hinaus zur Pflichtaufgabe der Kommunen erhoben werden könnte." Der Bund könne angesichts der Finanznot nicht zunehmend in die kommunale Kulturpolitik eingreifen und die Finanzierung der Einrichtungen übernehmen.

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