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Kulturgüterschutz: Bundestag billigt Unesco-Abkommen

Der Bundestag hat grünes Licht für die Ratifizierung des Unesco-Kulturgut-Übereinkommens vom November 1970 gegeben. Mit dem Abkommen verbessert Deutschland den Schutz seiner national bedeutsamen Kulturgüter.

Berlin - Mehr als 36 Jahre nach der Annahme des Vertragswerkes durch die Unesco-Generalkonferenz stimmte das Parlament bei Enthaltung der FDP-Fraktion einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu.

Zugleich beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalition Regelungen zur Umsetzung der daraus resultierenden Verpflichtungen in deutsches Recht. Dazu gehört unter anderem ein verbesserter Schutz "national wertvoller öffentlicher Kulturgüter" sowie ein Genehmigungsvorbehalt bei der Einfuhr von "national bedeutsamem Kulturgut anderer Staaten".

Zustimmung auch zu Unesco-Übereinkommen von 2005

Das Abkommen von 1970, dessen Ratifizierung laut Regierungsvorlage "längst überfällig ist", postuliert das Recht jeden Staates auf Anerkennung und Schutz seines kulturellen Erbes. Dazu enthält es Mindestvorschriften für Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern. Diese Maßnahmen beziehen sich sowohl auf den Schutz eigener sowie illegal importierter Kulturgüter anderer Staaten als auch auf die Herausgabe an das Ursprungsland.

Zugleich billigte das Parlament auch das Unesco-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt vom Oktober 2005. Auch dabei enthielt sich die FDP-Fraktion. Mit dem im Oktober 2005 mit den Stimmen von 148 Staaten angenommenen Übereinkommen "über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" soll eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eine "eigenständige Kulturpolitik" geschaffen werden.

Völkerrechtliche Verankerung der Kulturpolitik

Hintergrund ist die fortschreitende Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen, angesichts derer dieses Recht zur eigenständigen Kulturpolitik mit "allen kulturpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten" - etwa Filmförderung oder öffentlich-rechtlicher Rundfunk - völkerrechtlich verankert werden soll.

Der Ratifizierung der beiden Übereinkommen durch Deutschland muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Länderkammer befasst sich voraussichtlich am 16. Februar mit den Vorlagen. (tso/ddp)

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