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Kultur: Leben und sterben lassen

Wenn der Deutsche Bundestag morgen über den Import embryonaler Stammzellen aus dem Ausland entscheidet, dann wird die Bundesjustizministerin eine entschiedenene Verfechterin des Verbots solcher Einfuhr sein. Die Protestantin Herta Däubler-Gmelin argumentiert gegen den Import und eine den frühen Embryo vernichtende medizinische Forschung - ebenso wie die Katholische Kirche, eine Mehrzahl der Grünen, der PDS sowie ein Teil der Unions-Fraktion und der Sozialdemokraten im Bundestag.

Wenn der Deutsche Bundestag morgen über den Import embryonaler Stammzellen aus dem Ausland entscheidet, dann wird die Bundesjustizministerin eine entschiedenene Verfechterin des Verbots solcher Einfuhr sein. Die Protestantin Herta Däubler-Gmelin argumentiert gegen den Import und eine den frühen Embryo vernichtende medizinische Forschung - ebenso wie die Katholische Kirche, eine Mehrzahl der Grünen, der PDS sowie ein Teil der Unions-Fraktion und der Sozialdemokraten im Bundestag. Ihre Begründung: Der im Labor bei einer künstlichen Befruchtung durch die Verschmelzung männlichen Samens und einer weiblichen Eizelle entstandene Embryo ist der Anfang menschlichen Lebens; und wer das menschliche Lebensrecht schützen wolle, könne das nur von seinem Anbeginn tun und nicht erst in späteren, wechselnden oder gar willkürlichen Entwicklungsstufen.

Das ist eine moralisch rigorose und zumindest auf den ersten Blick stringente Position. Auch der Philosoph Jürgen Habermas wendet sich gegen die "Instrumentalisierung vorpersonalen menschlichen Lebens". Mediziner und Biologen, die darauf hoffen, dass mit Hilfe embryonaler Stammzellen umfassender und effektiver als mit adulten (von Erwachsenen etwa aus dem Rückemark gewonnenen) Stammzellen eine gentechnische Behandlung bisher unheilbarer Krankheiten erforscht und irgendwann realisiert werden könne, sie argumentieren: Auch ohne ihre Experimente seien unzählige bei künstlicher Befruchtung überschüssig entstandene Embryonen, die jetzt noch "verwaist" in den Labor-Kühltruhen ruhen, als Bioabfall zum Tode verurteilt. Im übrigen handle es sich bei derlei Blastozysten vor der Nidation - der Einnistung in die Gebärmutter - und vor einer geschlechtssepzifischen Individuation noch um keine vom Grundgesetz und der allgemeinen Rechtsordnung geschützte Rechtsträger. Der frühe Embryo entwickle sich noch nicht als Mensch, sondern erst potentiell zum Menschen. Altmodisch gesagt (und beispielsweise für den Indivduums-Begriff der jüdischen Religion entscheidend) lasse sich von einem werdenden Kind erst sprechen, wenn es zum befruchteten Ei auch eine Mutter gebe.

Was in dieser von Fachleuten so leidenschaftlich geführten Diskussion für viele Menschen kaum mehr nachvollziehbar erscheint und nur nach naturwissenschaftlicher oder juristischer Spitzfindigkeit klingt, ist doch eine Frage des humanen Prinzips. Es geht, wie Jürgen Habermas sagt, auch um das "ethische Selbstverständnis der Gattung". Obwohl Habermas im jüngsten Interview mit der "Zeit" vor der Auflösung naturwissenschaftlich-ethischer Normen warnt, bezieht er allerdings in der Stammzellen-Frage, anders als beim reproduktiven Klonen, keinen eindeutigen Standpunkt. Wie schon in seiner Frankfurter Friedenspreis-Rede möchte er den grundgesetzlichen Menschenwürde-Satz offenbar noch nicht auf den embryonalen Frühstatus in der Petrischale angewendet sehen. Habermas spricht darum nur von "vorpersonalem" menschlichen Leben und konzidiert, dass man sich "in einer pluralistischen Gesellschaft wohl auf die Konzeption eines abgestuften Lebensschutzes einlassen" müsse.

Tatsächlich gibt es in der Frage, über die der Bundestag morgen ohne Fraktions- und Gewissenszwang zu entscheiden hat, nur für die absolut Rigorosen den einen oder den anderen Königsweg. Wer sagt, ein Embryo sei von Anfang an ein uneingeschränkt zu schützendes Menschenleben, der darf keine Kompromisse machen. Wer der medizinischen Forschung und erhofften Heilchancen die Priorität einräumt, braucht keine Kompromisse zu machen.

Durchaus Kompromisse macht die Entscheidung des vom Kanzler eingesetzten "Ethikrats" - und vermutlich eine Bundestagsmehrheit, die in Deutschland die "Züchtung" von Embryos zu Forschungszwecken verbieten, die im Ausland gezogenen Lebewesen aber importieren will. Hierfür sind die praktischen Gründe klar: Andernfalls wird in weniger skrupulösen Staaten (Israel, Frankreich, Großbritannien, USA) frei geforscht - und man könnte deutschen Kranken die später im Ausland entwickelten Medikamente nicht als "verbotene Früchte" vorenthalten. So umstritten und manchmal paradox solche Kompromisse in fundamentalen Lebensfragen auch sind, sie entsprechen vermutlich dem überwiegenden Rechtsbewusstsein. Schon Herta Däubler-Gmelin hat konzidiert, dass sie ihre rigorose Position für den (hypothetischen) Fall, dass allein embryonale Stammzellen eine Heilung bei Krebs versprechen würden, überdenken müsse. Embryonen werden teilweise auch bei der Schwangerschaftsverhütung vernichtet, werdendes Leben bei Schwangerschaftsabbrüchen beendet - und wer etwa bei einem Unfall eine Schwangere verletzt, die dadurch ihr Kind verliert, wird wegen Körperverletzung, aber nicht wegen eines Tötungsdelikts belangt. Rechtsordnung und Rechtsfrieden brauchen im Wege der Rechtsgüterabwägung Kompromisse. Sogar beim Recht auf Leben.

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