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Bernhard Miller:Der Koalitionsausschuss. Existenz, Einsatz und Effekte einer informellen Arena des Koalitionsmanagements.

Bernhard Miller:

Der Koalitionsausschuss. Existenz, Einsatz und Effekte einer informellen Arena des Koalitionsmanagements. (= Studien zum Parlamentarismus 18.) Nomos, Baden-Baden 2011. 286 S., 39 €.

Dass zwischen Parlament als Legislative und Regierung als Exekutive saubere Gewaltenteilung herrscht, mag noch in Schulbüchern der Staatsbürgerkunde stehen. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Fast überall, wo Koalitionen regieren, stimmen sich Regierung und die sie tragenden Parteien und Fraktionen über ihre Vorhaben und politischen Vorgaben in einem informellen Gremium ab: dem Koalitionausschuss. Er ist keine Verfassungsinstitution, aber gehört längst zur Verfassungswirklichkeit. „Erfunden“ wurde er im klassischen Land des Koalitionsproporzes, in Österreich. Dort, so befand die „Neue Zürcher Zeitung“ schon 1959, sei es „nicht das Wiener Kabinett, sondern der Koalitionsausschuss der beiden Regierungsparteien, der den Kurs festlegt, die notwendigen Direktiven erteilt und den wesentlichen Inhalt aller Gesetze vereinbart“. Ganz so weit hat es kein anderer Koalitionsausschuss in den zehn europäischen Ländern getrieben, die Bernhard Miller für seine Studie ins Auge gefasst hat – auch nicht die erste Große Koalition der Bundesrepublik mit ihrem „Kressbronner Kreis“, dem Vorläufer aller folgenden Koalitionsausschüsse unter Brandt, Schmidt, Kohl, Schröder und Merkel. Die erste Große Koalition und die Regierung Schmidt/Genscher haben zwar anders als die übrigen kein Protokoll geführt, liefern aber dennoch genügend Material für Millers Untersuchung über Praxis, Struktur und Effekte von Koalitionsausschüssen. Für einen internationalen Vergleich fehlen zumeist Dokumente dieser informellen Gremien. Immerhin kann Miller zwei Typen von Koalitionsausschüssen unterscheiden, in denen entweder die Regierungsfraktionen oder die außerparlamentarischen Repräsentanten der Regierungsparteien dominieren; je nachdem, wer die besseren Macht-, Finanz- und Sachressourcen besitzt. In Österreich waren das die Parteien, in der Bundesrepublik die Fraktionen, die durch den Ausschuss Einfluss, wenn nicht gar Kontrolle, auf die Kabinettspolitik ausüben. Dabei können Konflikte nicht öffentlich ausgetragen, aber auch im Vorfeld vermieden werden. Beides hat nach Millers Einschätzung stabilisierende Wirkung für Koalitionen. Aber bleiben dabei nicht Transparenz und Gewaltenteilung im politischen Prozess auf der Strecke? Für Miller ist es „geboten, die beiden Güter Transparenz und Stabilität gegeneinander abzuwägen, statt den Koalitionsausschuss aufgrund seines informellen Charakters abzulehnen“. Hannes Schwenger

Hannes Schwenger

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