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Stütze des Ensembles. Bariton Markus Brück als goldener Ritter in Zemlinskys „Traumgörge“ an der Deutschen Oper Berlin. Foto: David Baltzer

© David Baltzer

Kultur: Mein Lied geht um die Welt

Fremdgehen erwünscht: Warum Opernhäuser ihren Ensemblesängern bezahlten Urlaub geben

Wieweit kann man Kunst mit den Maßstäben eines normalen Arbeitsverhältnisses messen? Die Frage drängt sich auf, nachdem der Landesrechnungshof in seinem jüngsten Bericht kritisiert hat, dass die Deutsche Oper Berlin den Mitgliedern ihres Ensembles „Gastierurlaub“ gewährt – in der Regel 40 Tage –, in denen sie an anderen Bühnen singen und dort Geld verdienen können, während sie zu Hause weiter ihre Bezüge erhalten.

Noch ein Berliner Finanzskandal? Christoph Seuferle sieht das ganz anders. „Gastierurlaub ist üblich an allen Theatern in Deutschland“, sagt der Operndirektor der Deutschen Oper. Sein Haus wurde vom Rechnungshof bei einer Stichprobe zufällig ausgewählt – in der Staatsoper und der Komischen Oper wären die Prüfer zum gleichen Ergebnis gekommen. Denn der sogenannte „Normalvertrag Bühne“ verpflichtet Ensemblesänger nur zu einer festgelegte Zahl von Auftritten pro Spielzeit, zum Beispiel 40 Abende. Hinzu kommen die Proben, in der Regel zwei Mal am Tag, sowie das Einstudieren neuer Rollen. Gibt es für den Sänger aber eine längere freie Periode, kann er gastieren. Im Opernbetrieb, der wie ein osmotisches System vom ständigen künstlerischen Austausch lebt, bildet der Gastierurlaub ein wichtiges Scharnier: Er erlaubt es Sängern, zumal wenn sie zu Beginn ihrer Karriere stehen, sich auszuprobieren, einen Namen aufzubauen und ihr Repertoire zu vertiefen.

Bei berühmten Sängern verhält es sich umgekehrt. Hier profitiert das Haus vom Gastierurlaub: Die Deutsche Oper könnte einen Star wie Michaela Kaune kaum im Ensemble halten, wenn sie der Sopranistin nicht diese Freiräume gewährte. „Es ist wie bei einem Fußballspieler“, erklärt Seuferle. „Ab einem bestimmten Punkt kippt die Karriere ins Große, und dann beginnen die Verhandlungen, da unterscheidet sich ein Opernhaus nicht von einem Sportverein.“ Denn das Haus will Sänger in seinem Ensemble haben, die gleichzeitig international auftreten. Weil der Glanz ihres Namens immer auch aufs Haus zurückfällt. Zugleich rechnet sich ein Ensemble. Denn es ist teurer, ständig mit auswärtigen Solisten zu arbeiten, die für einen Gastauftritt so viel bekommen wie ein Ensemblesänger im ganzen Monat.

Jede Rolle, die nicht aus den eigenen Reihen besetzt werden kann, muss das Haus einkaufen. Das wiederum ist ein Anreiz für spezialisierte Sänger, sich selbständig zu machen. Gastierurlaub funktioniert da wie ein Ventil, das den Luftaustausch in diesem System reguliert. „Für uns ist es eine Möglichkeit, die Gagen relativ niedrig zu halten“, sagt Christoph Seuferle, „denn wir zahlen keine Traumgehälter. Ohne Gastierurlaub müssten wir rund 1000 Euro im Monat drauflegen.“ Selbstverständlich dürfen die Sänger nur dann gastieren, wenn die Abwesenheit nicht mit ihren Verpflichtungen kollidiert. „Selbst wenn die Met ruft“, sagt er, „lassen wir niemanden weg, der hier bereits fest eingeplant ist.“

Vor diesem Hintergrund erscheint die Forderung des Rechnungshofes, den Gastierurlaub nur ohne Fortzahlung der Vergütung zu gewähren, realitätsfern. Der Sänger erfüllt ja seine vertraglichen Pflichten. Natürlich könnte man sagen: „Dann gebt ihm doch mehr zu tun.“ Aber so simpel ist es nicht in der Kunst. „Es ist schlichtweg unmöglich, einen Sänger rund um die Uhr zu beschäftigen“, sagt Seuferle, „weil nicht jeder alle Rollen seines Stimmfachs singen kann.“ Die Arbeit am Theater folgt ihren eigenen Gesetzen, und das muss sie auch. Soll man einer Sängerin nur die halbe Gage zahlen, weil Puccini in seiner „Tosca“ nun einmal keine Mezzosopranistin vorsieht und das entsprechende Ensemblemitglied daher zwangsfrei hat?

Auch Markus Brück ärgert sich über den Bericht des Rechnungshofes. Der Bariton gehört neben Michaela Kaune zu den bekanntesten Namen im Ensemble der Deutschen Oper. „Als Sänger“, sagt er, „stehen wir immer für Proben zur Verfügung. Feiertage oder Wochenenden gibt es für uns nicht. Das sind bei 52 Wochenenden allein 104 Tage im Jahr, an denen jeder normale Angestellte nicht arbeitet, aber weiter sein Gehalt bekommt. Von den Ferien eines Lehrers wollen wir erst gar nicht reden. Warum fordert man also das Aussetzen unserer Bezüge während des Gastierurlaubs?“

Im Übrigen verdient ein Sänger auch dann, wenn er gastiert, kein Vermögen. Brück rechnet vor, was von einer Bruttogage von 16 000 Euro für ein Engagement bei den Bregenzer Festspielen übrig bleibt, wenn man die Steuern, die Kosten für den Agenten, die Miete am Festspielort, die An- und Abreise und das Essen abzieht: Rund 2000 Euro – für zwei Monate Arbeit.

In der nächsten Saison singt Markus Brück übrigens unter anderem den Heerrufer im konzertanten „Lohengrin“ des Rundfunk-Sinfonieorchesters. Gastierurlaub in der eigenen Stadt – so etwas gibt es natürlich auch.

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