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Kultur: Nach dem EU-Gipfel: Neue Gewichtung, weniger Vetorechte

Stimmengewichtung im Rat: Das Machtverhältnis wird neu justiert und die Beitrittskandidaten werden eingeordnet. Deutschland hat auch künftig das gleiche Stimmengewicht wie die drei anderen großen Länder Frankreich, Italien und Großbritannien, obwohl in der Bundesrepublik rund 20 Millionen Menschen mehr leben.

Stimmengewichtung im Rat: Das Machtverhältnis wird neu justiert und die Beitrittskandidaten werden eingeordnet. Deutschland hat auch künftig das gleiche Stimmengewicht wie die drei anderen großen Länder Frankreich, Italien und Großbritannien, obwohl in der Bundesrepublik rund 20 Millionen Menschen mehr leben. Eine Entscheidung ist künftig erst dann gültig, wenn die Bevölkerungszahl der zustimmenden Länder zusammen mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU ausmacht. Das würde Deutschland zusammen mit zwei anderen großen EU-Staaten eine Blockade von Entscheidungen ermöglichen.

Größe und Zusammensetzung der Kommission: Im bislang 20 Mitglieder zählenden Brüsseler Spitzengremium verzichten die großen Länder Frankreich, Spanien, Italien, Großbritannien und Deutschland ab 2005 auf ihren zweiten Kommissar. Jedes neue Land bekommt dagegen einen Kommissarsposten. Wenn die Union auf 27 Mitglieder angewachsen ist, wird über eine Verkleinerung entschieden.

Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen: Dieser Punkt ist die Schlüsselfrage für die Handlungsfähigkeit der EU. Für rund 35 von 73 Artikeln der EU-Politik gilt künftig, dass per Mehrheitsbeschluss und nicht wie bislang einstimmig entschieden wird. In zentralen Bereichen wird aber die Veto-Möglichkeit aufrecht erhalten.

Verstärkte Zusammenarbeit: Sie soll es einer Gruppe von EU-Mitgliedern (mindestens acht) ermöglichen, in Einzelfragen intensiver zusammenzuarbeiten. Die übrigen Länder können allerdings jederzeit aufschließen. Diese Form der Zusammenarbeit kann künftig nicht mehr mit einem Veto eines einzelnen Staates verhindert werden.

Post-Nizza-Prozess: Im Jahr 2004 findet wie von Deutschland gewünscht eine Konferenz zu weiteren Reformen statt. Sie hat vor allem die Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsländern zum Thema. Ein weiterer Aspekt wird der rechtliche Status der Grundrechte-Charta sein.

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