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Kultur: Neues Recht: Und nichts als die Wahrheit - Was die neue Regelung bringt

Kauf: Eine mangelhafte Ware kann der Käufer künftig volle zwei Jahre zum Händler zurückbringen - bisher waren es sechs Monate. Besonders wichtig: Kommt es innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf zum Streit, muss jetzt der Verkäufer vor Gericht beweisen, dass die Ware nicht schadhaft war.

Kauf: Eine mangelhafte Ware kann der Käufer künftig volle zwei Jahre zum Händler zurückbringen - bisher waren es sechs Monate. Besonders wichtig: Kommt es innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf zum Streit, muss jetzt der Verkäufer vor Gericht beweisen, dass die Ware nicht schadhaft war. Bisher trug der Käufer die Beweislast für Sachmängel, wenn er sein Geld wiederhaben wollte. Neu ist auch eine Haftung des Verkäufers für Herstellerangaben über das Produkt. Im Klartext: auch Werbung verpflichtet. Ein Produkt kann also zurückgegeben werden, wenn es nicht die öffentlich versprochenen Eigenschaften aufweist. Außerdem kann der Käufer jetzt auf der Lieferung mangelfreier Ware bestehen. Bekommt er sie nicht, muss der Verkäufer nachbessern oder erneut liefern. Erst dann kann der Käufer wie bisher vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Verjährung: Genau wie Straftaten nach einem gewissen Zeitablauf verjähren, können auch zivilrechtliche Ansprüche verjähren. Hierfür gilt künftig ein Zeitrahmen von drei Jahren. Eine kürzere Frist von zwei Jahren betrifft nur den Kauf (s.o.) sowie Ansprüche aus dem so genannten Werkvertrag. Bei solchen Verträgen muss das Produkt erst noch hergestellt werden, beispielsweise ein Maßanzug. Ein Spezialfall ist der Hausbau. Mängel an Bauwerken können fünf Jahre lang geltend gemacht werden.

Verbraucherschutzgesetze: Das BGB allein reicht schon lange nicht mehr. Deshalb gibt es daneben zahlreiche Einzelgesetze, die mit der Reform in das Hauptwerk eingebaut werden sollen. Dabei geht es vor allem um Verbraucherschutz. Beispiel: Das "Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGBG) von 1977. Darin wird geregelt, wann Kleingedrucktes unwirksam ist. Oder das "Fernabsatzgesetz" und das "Haustürwiderrufsgesetz". Beide Gesetze geben Verbrauchern besondere Rechte, wenn sie Geschäfte per Telefon oder an der Wohnungstür abgeschlossen haben.

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