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Kultur: Neues Recht: Was der Handel fürchtet und wie er reagieren will - Interview mit Holger Wenzel

Holger Wenzel (59) ist Generalsekretär der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände. Das neue Schuldrecht, das das Kabinett soeben beschlossen hat, gibt dem Verbraucher viel mehr Rechte.

Holger Wenzel (59) ist Generalsekretär der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände.

Das neue Schuldrecht, das das Kabinett soeben beschlossen hat, gibt dem Verbraucher viel mehr Rechte. Zwei Jahre lang kann er mangelhafte Ware in die Läden zurückbringen, und er muss auch nicht mehr die Mangelhaftigkeit beweisen. Wie sieht der Handel diese Neuerung?

Wir haben uns in Brüssel gemeinsam mit der Bundesregierung gegen diese Pläne gewehrt, besonders gegen die Fristverlängerung, aber wir sind dort unterlegen. Wir haben nun einmal Europa, daran müssen wir uns gewöhnen, auch daran, dass dort Demokratie herrscht. Die anderen Länder waren der Meinung, man müsse die Garantiefristen verlängern. Wenn man die europäische Vereinheitlichung haben will, muss man auch mal etwas zugeben. Es ist für uns eine Umstellung, auch eine Belastung, aber wir halten uns natürlich daran.

Erwarten Sie höhere Kosten?

Ja, das ist ja klar, dass das mehr Geld kosten wird, wenn der Verbraucher zwei Jahre lang auf die Gewährleistung Zugriff hat. Da stehen Milliarden im Raum. Letztlich kann Ihnen aber niemand sagen, wie hoch das nun wirklich sein wird, weil wir da noch keine Erfahrungswerte haben. Im Elektro-Bereich gibt es Ausfallkurven, anhand derer man das hochrechnen kann. Aber für andere Bereiche gibt es sowas nicht. Und die Regelung betrifft ja alle Neuwaren - man kann ja Fehler zum Beispiel auch bei Textilien zwei Jahre lang rügen. Für Handel und Handwerk ist ganz wichtig, dass wir einen Rückgriff haben auf die Vorlieferanten.

Also geben Sie die Belastung an den Hersteller weiter?

Der ist für den Fehler auch verantwortlich. Aber es kann auch ein Großhändler sein, oder ein Importeur. Für uns kann es nicht angehen, dass der Händler zwei Jahre haftet, der Hersteller aber nur ein halbes Jahr. Aber das ist mit der neuen Regelung auch gewährleistet.

Bald soll auch der Inhalt von Werbung verpflichten.

Ja, diese neue Regelung zur Produkthaftung finden wir gar nicht schön. Der Händler soll künftig für Aussagen des Herstellers haften, sogar für die aus der Werbung. Auch wenn er sich die gar nicht zu Eigen gemacht hat. Also wenn die Werbung behauptet, das Gerät braucht ein Kilowatt Strom am Tag, und in Wahrheit braucht es zehn, dann haftet der Händler dafür. Das ist natürlich Murks. Aber ich denke mal, auch da wird die Rückgriffsmöglichkeit zum Tragen kommen.

Viele Kunden kennen ihre Rechte gar nicht und lassen sich mit einem Reparaturversuch oder dem Einschicken an den Hersteller abspeisen, obwohl sie ihr Geld zurück verlangen könnten.

Heute kann man vieles in den AGB, also den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, regeln. Dazu gehört auch das Angebot einer Reparatur. Nur wenn das fehlschlägt, leben die gesetzlichen Regeln wieder auf. Im Zweifel wird der Händler versuchen, seine Kunden zufrieden zu stellen. Dabei muss er auch auf die Kosten achten. Und es gibt ja auch Gegenstände, bei denen es sinnvoller sein kann, sie zu reparieren als sie wegzuwerfen.

Bezahlt das Ganze am Ende nicht ohnehin der Verbraucher?

Ja, selbstverständlich. Die Kosten wird letztlich der Verbraucher tragen.

Das neue Schuldrecht[das das Kabinett soeben besc]

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