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Kultur: NPD-Verbot: Abgeschaltet

Wann waren Berlin und Düsseldorf darüber informiert, dass ein V-Mann des Verfassungsschutzes als Zeuge im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aussagen sollte? Zum Thema Behrens war informiert: NRW-Innenminister wusste von dem V-Mann Hintergrund: NPD - Führerprinzip und starker Staat Stichwort: V-Leute, Anstifter und verdeckte Ermittler Der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) war bereits Mitte vergangenen Jahres darüber informiert.

Wann waren Berlin und Düsseldorf darüber informiert, dass ein V-Mann des Verfassungsschutzes als Zeuge im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aussagen sollte?

Zum Thema Behrens war informiert: NRW-Innenminister wusste von dem V-Mann Hintergrund: NPD - Führerprinzip und starker Staat Stichwort: V-Leute, Anstifter und verdeckte Ermittler Der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) war bereits Mitte vergangenen Jahres darüber informiert. Behrens sei der Ansicht gewesen, dass dieser Umstand aber unproblematisch sei, weil der V-Mann "schon seit 1995 abgeschaltet war", sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Die im Verbotsantrag angeführten Aussagen stammten von 1998 und später. Bundesinnenminister Otto Schily sagte, sein Haus sei erst Anfang 2002 vom NRW-Innenministerium über den Zusammenhang informiert worden. Schily selbst hat nach eigenen Angaben sogar erst am Dienstag davon erfahren.

Wie ist diese Information nach Karlsruhe gelangt?

Nach Angaben einer Sprecherin des BVG erfolgte die erste Information am 16. Januar 2002 durch einen Telefonanruf eines Ministerialdirektors aus dem Bundesinnenministerium (BMI). Der Beamte habe Bundesverfassungsrichter Joachim Jentsch neben organisatorischen Details mitgeteilt, dass eine Anhörungsperson eine Aussagegenehmigung des Düsseldorfer Verfassungsschutzes vorlegen werde. Am folgenden Freitag habe Jentsch den Ministerialdirektor angerufen und empfohlen, den Vorgang schriftlich anzuzeigen, damit er zu den Akten genommen werden könne. Nach Gerichtsangaben wurde vereinbart, dass sich der Beamte am Montag, dem 21. Januar 2002 meldet. Das unterblieb. Als das Gericht von sich aus anrief und nach der schriftlichen Mitteilung fragte, wurde mitgeteilt, das BMI könne keine schriftliche Mitteilung abgeben. Grund sei unter anderem die Fürsorgepflicht für den ehemaligen V-Mann Frenz. Der Vorgang werde aber in "abstrakter Form" in das Eingangsplädoyer der Bundesregierung eingefügt. Bei dieser Auffassung sei das Bundesinnenministerium auch nach einer Besprechung auf Staatssekretärebene geblieben.

Warum und wann hat sich der Verfassungsschutz in NRW von dem V-Mann Wolfgang Frenz getrennt?

"Wir haben den Kontakt 1995 abgebrochen", sagte NRW-Innenminister Fritz Behrens am Mittwoch. Hinter den Kulissen wird erklärt, dass sich der betreffende V-Mann so antisemitisch und ausländerfeindlich geäußert habe, dass die Verfassungsschützer ihn "abgeschaltet" haben. All das wollen die Düsseldorfer dem Kölner Bundesamt übrigens schon 1996 mitgeteilt haben.

Wie hat die Bundesregierung von dem BVG-Beschluss erfahren?

Vorwürfe, die Bundesregierung habe aus den Nachrichten erfahren, dass die mündliche Verhandlung in Karlsruhe abgesetzt wurde, dementierte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch. Die Verfahrensbeteiligten seien vor der Presse über den einstimmigen Beschluss des Zweiten Senats informiert worden, dass das Verfahrens angesichts der neuen Tatsachen ausgesetzt wird. Das entspräche der ständigen Gerichtspraxis. Wie lange die Vorlaufzeit im konkreten Fall war, sagte die Sprecherin indes nicht.

Gibt es weitere V-Männer, die als Zeugen geladen sind?

Hinter vorgehaltener Hand wird im Düsseldorfer Landeskabinett gemunkelt, dass V-Mann Frenz sein Wissen auch anderen Landesämtern verkauft habe. Es wurde auch nicht ausgeschlossen, dass weitere Vorstandsmitglieder der NPD ihr Wissen gegen Geld den Verfassungsschützern anvertraut haben. Möglicherweise haben die Verfassungsrichter eben die Befürchtung, dass das nicht nur in Nordrhein-Westfalen so war, und aus genau diesem Grund mit einer Absetzung der mündlichen Verhandlung reagiert.

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