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Kultur: Parkordnung mit beschränkter Haftung

Von Michael Zajonz Dass Tourismus dem Objekt seiner Begierde bisweilen Schaden zufügt, ist keine neue Erkenntnis. Schon Herzog Friedrich Franz von Anhalt-Dessau, der zu Lebzeiten Park und Schloss Wörlitz für seine Untertanen geöffnet hatte, klagte 1798 über Vandalismus.

Von Michael Zajonz

Dass Tourismus dem Objekt seiner Begierde bisweilen Schaden zufügt, ist keine neue Erkenntnis. Schon Herzog Friedrich Franz von Anhalt-Dessau, der zu Lebzeiten Park und Schloss Wörlitz für seine Untertanen geöffnet hatte, klagte 1798 über Vandalismus. In einer Parkordnung ließ der entnervte Philanthrop deshalb wissen, dass es verboten sei, auf den Wiesen zu picknicken und „an Wände oder Statuen n oder Einfälle anzuschreiben“.

Acht Generationen später bestätigt sich der damalige Befund bei einem Blick auf das 1999 zum Unesco-Weltkulturerbe erklärte Wörlitz ebenso wie auf das 1990 eingetragene und in seinen Dimensionen und Problemen vergleichbare Berlin-Potsdamer Ensemble: Auf den empfindlichen Langgraswiesen wird gebolzt und die vergoldeten Gliedmaßen der Figuren vom Chinesischen Teehaus dienen vielen offenbar als Souvenir.

Fraglos, der für Kultur und Bildung zuständigen UN-Organisation steht im „Jahr des Kulturerbes 2002“ ganz gewiss nicht der Sinn nach Problembetonung, sondern zielt - folgt man den Grußworten einer von der Deutschen Unesco-Erbekommission, der Preußischen Schlösserstiftung und der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus in Potsdam abgehaltenen Tagung - schlichtweg auf die Präsentation einer runden Erfolgsstory. Die „Unesco-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“, kurz Welterbekonvention genannt, wird dreißig Jahre alt: Nicht nur ein Großereignis friedlicher Völkerdiplomatie, sondern auch ein lokales Politikum, hatten sich die Welterbehüter doch Mitte der 90er Jahre mit einem Teilerfolg in den Streit um Bauprojekte am Rande des Berlin-Potsdamer Kulturerbes eingemischt. Und so gab sich auch politische Prominenz von Manfred Stolpe bis Thomas Flierl die Ehre.

Dem am 16. November 1972 verabschiedeten völkerrechtlichen Vertragswerk, das ganz auf den guten Willen staatlicher Administrationen setzt, sind inzwischen 168 Staaten beigetreten. 721 Welterbestätten, von denen über drei Viertel als Kulturmonumente mehr oder weniger dem klassischen Denkmalbegriff verpflichtet sind, konkurrieren mittlerweile auf dieser von Kritikern als eurozentrisch verschmähten Liste der Besten. Ihre Popularität ist zugleich ihr Dilemma. Im Jahr 2000 wurde mit 61 neu aufgenommenen Objekten ein trauriger, weil administrativ und intellektuell kaum mehr beherrschbarer Rekord eingefahren.

Ehe neben den Pyramiden von Giseh, den Galapagos-Inseln und dem Schloss von Versailles auch das Konzentrationslager Auschwitz oder die senegalesische Sklaveninsel Gorée mit dem zum Erhalt verpflichtenden, jedoch finanziell folgenlosen Eintrag geadelt werden konnten, musste das zugrunde liegende Erbekonzept erweitert werden - zuletzt Anfang der 90er Jahre um den zwischen materieller Basis und spirituellem Überbau oszillierenden Begriff der Kulturlandschaft.

In Potsdam, wo man nur aufmerksam aus dem Fenster schauen müsste, war zur Neugewichtung der Natur- und Kulturanteile unserer anthropogenen Umwelt wenig Substantielles zu hören. Ein klassischer Fall akademischen Dünkels oder institutionelle Verschnarchtheit, die in der Denkmalkunde seit 20 Jahren formulierten Ansätze zur Definition historischer Kulturlandschaften komplett auszublenden?

Die Kluft zwischen sich in Globalisierungsvokabeln spreizenden Strategen und den Hilferufen aus der alltäglichen Pflegepraxis blieb unüberbrückbar. Schade, denn die realen Probleme sind selbst im reichen Deutschland beträchtlich. Dem Wörlitzer Park wird der geplante Elbausbau buchstäblich das Wasser abgraben. Ebenso wenig konnten sich Touristikmanager und Konservatoren darüber einigen, ob man diejenigen Besucher des Schlosses Sanssouci, die das gerade noch erträgliche Besichtigungskontingent von 1800 Personen täglich überschreiten, eher mit konservatorischem Zeigefinger ableiten oder durch touristische Verheißungen weglocken solle.

Was wie Begriffshuberei aussieht, offenbart den grundsätzlichen Konflikt des Welterbekonzepts: Die Liste macht die materielle Authentizität des Objekts zur Bedingung, nimmt mit dem Tourismus aber auch dessen sukzessive Zerstörung in Kauf. Noch sind Monumente, wie die nordspanischen Höhlenmalereien von Altamira, wo Touristen eine Simulation des empfindlichen Originals betrachten, eine exotisch anmutende Ausnahme. Brave new world.

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