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Rechtsstreit: Loriot-Biografie muss vom Markt genommen werden

Loriots Tochter erzielt im Streit um die Biographie ihres Vaters einen Teilerfolg. Das Landgericht Braunschweig untersagt den Weiterverkauf des Buches in seiner jetzigen Form.

Die Tochter des im August 2011 verstorbenen Humoristen Loriot hat im Rechtsstreit um eine nicht autorisierte Biographie über ihren Vater einen Teilerfolg erzielt. In einem Zivilprozess entschied das Landgericht Braunschweig am Mittwoch nach Angaben eines Gerichtssprechers, dass das vom Münchner Riva-Verlag veröffentlichte Buch „Loriot Biographie“ in seiner derzeitigen Form nicht weiter vertrieben werden dürfe.

Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, muss das kurz nach dem Tod Vicco von Bülows - so Loriots' bürgerlicher Name - erschienene Buch aber nicht unmittelbar vom Markt genommen werden. Dies wird erst zwingend, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

Susanne von Bülow beanstandete als Erbin in der Biographie 68 Textstellen. Nach dem Urteil hatte von Bülow mit ihren Beanstandungen in 35 Fällen Recht, weil die Zitate unter das Urheberrecht fallen und der Autor kein Zitatrecht gehabt habe. In weiteren 33 beanstandeten Fällen habe der Autor aber wie geschehen zitieren dürfen.

Das Landgericht sprach von Bülow das Recht zu, vom Verlag Auskunft über die mit dem Buch erzielten Erlöse zu bekommen, damit sie ihre Schadensersatzansprüche beziffern kann. Außerdem muss der Verlag etwa die Hälfte der Rechtsanwaltskosten von Bülows übernehmen - die andere knappe Hälfte muss sie selbst tragen, weil sie in etwa der Hälfte der beanstandeten Zitate kein Recht bekam. (AFP)

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