zum Hauptinhalt

Kultur: Rinkes Theaterstück in Freiburg verboten

Die Aufführung von Moritz Rinkes Theaterstück „Kriemhilds Traum“ in Freiburg ist durch eine einstweilige Verfügung untersagt worden. Das Mannheimer Landgericht entsprach am Dienstag einem Antrag der Stadt Worms.

Die Aufführung von Moritz Rinkes Theaterstück „Kriemhilds Traum“ in Freiburg ist durch eine einstweilige Verfügung untersagt worden. Das Mannheimer Landgericht entsprach am Dienstag einem Antrag der Stadt Worms. Rinke hatte für die Wormser NibelungenFestspiele das Freilichtstück „Die Nibelungen“ verfasst. Uraufführung war im August; Worms hatte sich das Exklusivrecht gesichert, eine Freiburger Aufführung jedoch zunächst genehmigt. Für das dortige Theater schrieb Rinke eine neue „In-door-Version“ des mythischen Stoffes, „Kriemhilds Traum“. Premiere war am 6.12.. Rinkes Berliner Anwalt Peter Raue weist ebenso wie die Freiburger Intendantin Amélie Niermeyer auf die Eigenständigkeit dieser Fassung hin. Dem Gericht zufolge handelt es sich um eine „unfreie“ Bearbeitung. „Wir sind erschüttert“, sagte die Pressesprecherin des Theaters, Sabine Hog. Mit 20 Aufführungen sei das Stück eins der wichtigsten des neuen Spielplans. Die nächste Aufführung am Freitag werde aber noch nicht gestrichen. Peter Raue hofft bis dahin auf eine außergerichtliche Einigung, wie sie vom Gericht angeregt worden war. Anderenfalls droht bei weiteren Aufführungen eine Strafe von bis zu 250 000 €. Tsp

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false