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Roman Polanski mit seinen Anwälten am 25. Februar 2015 in Krakau.

© dpa

Roman Polanski: Verfahren in Krakau vertagt: Die erste Runde geht an ihn

Großes Wagnis: Roman Polanski will "The Dreyfus Affair" unbedingt in Polen drehen. Die USA pochen auf seine Auslieferung. Nun setzt der Meisterregisseur darauf, dass die polnische Justiz das Gesuch ablehnt. Und stellt sich - einmal mehr - dem Schatten seiner Vergangenheit.

Es ist ein hohes Risiko, das Roman Polanski da eingeht. Er reist aus seiner sicheren Wahlheimat Frankreich in seine Herzensheimat Polen. Er stellt sich dort einem frischen Auslieferungsbegehren der amerikanischen Behörden, die ihn seit Jahrzehnten verfolgen, weil er sich 1977 einem Prozess wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen durch Flucht entzog. Schon 2009 brachte ihm dieser Strafanspruch zwei Monate Haft in der Schweiz und danach acht Monate Hausarrest ein, bevor die Schweizer Behörden den US-Auslieferungsantrag definitiv abwiesen.

Was treibt den weltberühmten Filmemacher? Roman Polanski will in Polen und Frankreich ab Juli „The Dreyfus Affair“ drehen, die Verfilmung eines Geschichtsthrillers von Robert Harris über einen berühmten Justizskandal im Frankreich des ausgehenden 19. Jahrhunderts, der sich damals zeitweise zur Staatskrise auswuchs. Robert Harris, ein Freund Polanskis, schrieb auch "Ghost", die Vorlage für Polanskis Film „The Ghostwriter“, der vor fünf Jahren auf der Berlinale Premiere feierte. Eine prominente Besetzung für "The Dreyfus Affair" soll bereits verpflichtet sein, das Budget von 40 Millionen Dollar ist unter Dach und Fach.

Nächster Termin im April

Die erste Verhandlung vor einem Gericht in Krakau unter Ausschluss der Öffentlichkeit endete am Mittwochabend nach neun Stunden insofern günstig für Polanski, als zunächst ein neuer Termin angesetzt wurde – wie verlautet, „wahrscheinlich im April“. Polanskis Anwälte hatten Akten auf Englisch und Deutsch über den Schweizer Fall beigebracht, die das Gericht zunächst sichten will.

Nach dem Termin sagte der 81-jährige Polanski: „Es war anstrengend. Und ziemlich schmerzhaft, weil ich zu Dingen zurückkehren musste, die ich lieber vergessen würde.“ 1977 hatte er die damals 13-jährige Samantha Gailey in der Villa von Jack Nicholson in Los Angeles bei einem Foto-Shooting mit Champagner und einer Schlaftablette sexuell gefügig gemacht. Das Opfer, heute 51 und Mutter von drei Kindern, verzichtet seit vielen Jahren auf Strafverfolgung, auch um selber nicht immer wieder mit der Vergangenheit konfrontiert zu werden; die kalifornische Justiz dagegen hält den Strafanspruch gegen mehrere Versuche der Anwälte Polanskis, das Verfahren einzustellen, unbeirrt aufrecht. Erst im Oktober vergangenen Jahres entging Polanski in Warschau, eingeladen zur Eröffnung des Jüdischen Museums, einem entsprechenden Zugriff. Die polnischen Behörden wiesen den US-Auslieferungsantrag wegen eines Formfehlers ab: Er war nicht auf Polnisch formuliert.

Die letzte Entscheidung hat der polnische Justizminister

Schon im Januar beschloss Polanski, sich der Prozedur in Polen zu stellen, um dort ab Sommer unbehelligt drehen zu können . Er vertraue auf die polnische Justiz, sagte er. Tatsächlich kann er sogar auf eine Intervention des Justizministers hoffen, sofern das Krakauer Gericht dem Auslieferungsersuchen stattgeben sollte. Wahrscheinlich spielt in seinen Überlegungen auch eine Rolle, dass das Verfahren vor fünf Jahren in der Schweiz zu seinen Gunsten ausging. Die langwierigen juristischen Auseinandersetzungen um seine Person, die stürmischen Erschütterungen auch seines Rufs - und das über Jahrzehnte immer wieder - mögen ihn auch zur Wahl des Dreyfus-Stoffs für sein aktuelles Filmprojekt inspiriert haben. Der französische Hauptmann Alfred Dreyfus wurde 1894 unrechtmäßig wegen Spionage für Deutschland verhaftet, verurteilt und verbannt – und der Justizirrtum wurde maßgeblich dadurch befeuert, dass Dreyfus als Jude von französischen Antisemiten gehetzt wurde. Erst zwölf Jahre später wurde er rehabilitiert und zum Ritter der Ehrenlegion ernannt.

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