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Nach dem Eklat um die Verlosung der Presseplätze für den NSU-Prozess sichern sich die Öffentlich-Rechtlichen die Übertragungsrechte...

© dpa, Montage: Tsp

Irrer Gebühren-Wahnsinn!: ARD und ZDF sichern sich Übertragungsrechte am NSU-Prozess für 84 Millionen Euro

Das Oberlandesgericht München lenkt ein: Die Rechte an der Videoübertragung des NSU-Prozesses sichern sich ARD und ZDF. Nun drohen Gebührenerhöhungen.

Nach dem Eklat um die Verlosung der Presseplätze für die Verhandlung im NSU-Prozess im Oberlandesgericht München, bei der vor allem fragwürdige Publikationen wie Focus, Spiegel, Süddeutsche Magazin und dpa den Zuschlag erhalten hatten, zeichnet sich eine Einigung ab. Auf Druck von Radio Primaton und dem Rhön- und Streuboten stimmte das OLG München am Dienstagnachmittag überraschend doch einer Videoübertragung der Verhandlung um Beate Zschäpe zu. In einer nie dagewesenen Bietschlacht sicherten sich schließlich ARD und ZDF die Übertragungsrechte. Der Bezahlsender Sky war bei einer Summe von rund 65 Millionen Euro abgesprungen. Bei 84 Millionen Euro einigten sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten schließlich auf eine Doppelübertragung. Der erste Verhandlungstag soll am kommenden Montag exklusiv im Spartenkanal ZDFneo übertragen werden. Aufgrund des zu erwartenden hohen Zuschauerinteresses ist die Verhandlung für 20:15 Uhr angesetzt.

Der NSU-Prozess muss sich dabei in der Werberelevanten Zielgruppe etwa gegen den Thriller „Sumpflöwen“ in der ARD und „Der letzte Bulle“ auf Sat1 durchsetzen. ZDF-Intendant Thomas Bellut sprach von einem „großen Tag für das Fernsehen“. Die Kosten in Höhe von 84 Millionen Euro seien mit einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags im nächsten Jahr bereits finanziert. Bellut rechnet mit  Zuschauerzahlen im Bereich von etwa 927. So viele Journalisten hatten sich für einen Platz beim NSU-Prozess beworben. (McL)

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