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Kultur: Schutz und Behauptung

Ein Schloss in Berlin: Wie öffentliche und private Denkmalpflege miteinander streiten

Vor 150 Jahren gab es hier nur Äcker und Wiesen. Das Schoeler-Schlösschen stand am Rand des Dorfkerns von Wilmersdorf. Heute säumen Berliner Mietshäuser das seit der Nachkriegszeit durch ein Notdach entstellte Landhaus an der Wilhelmsaue 126. Bauen ließ es sich vermutlich der Tuchfabrikant Cornelius Adrian Hesse um 1765. Seinen Namen verdankt das Anwesen einem der letzten privaten Bewohner. Der Berliner Augenarzt Heinrich Schoeler erwarb Haus, Hof und Park 1893. Sein Schlösschen ist zwar kein richtiges Schloss, aber das älteste Gebäude des Ortsteils.

Um das zuletzt von einer Kindertagesstätte genutzte und seit 2003 leer stehende Haus ist nun ein heftiger Streit entbrannt. Kontrahenten sind die private Stiftung Denkmalschutz Berlin, die das Gebäude restaurieren und durch einen Freundeskreis selbst bewirtschaften will, und das Berliner Landesdenkmalamt. Vordergründig ringt man darum, ob das in den Dreißigern aufgesetzte dritte Stockwerk – so der Wunsch der Stiftung – abgerissen werden darf, um sich dem barocken Erscheinungsbild wieder anzunähern, oder ob diese Hinzufügung – dafür plädiert das Landesdenkmalamt – als Teil der Baugeschichte erhalten bleibt. Dahinter steht jedoch die Frage, was private Mäzene, die dem klammen Gemeinwesen helfen, als Gegenleistung fordern dürfen.

In der Lesart der Stiftung geht es lediglich darum, das Baudenkmal von „unbedeutenden Veränderungen zu befreien“. Berlins amtlich bestallte Denkmalpfleger, von der Bezirks-Denkmalschützerin bis zum Leiter der Stabsstelle beim Senatsbaudirektor, erklären hingegen, dass die Aufstockung ein „ungewöhnliches Zeugnis denkmalpflegerischer Praxis der 1930er Jahre“ sei.

Wer unbefangen auf den Umbau von 1934/35 schaut, kann die Schärfe der Auseinandersetzung kaum nachvollziehen. Nazi-Architektur sieht anders aus. Und doch prallen hier zwei konträre Denkmalbegriffe aufeinander: Versteht man ein Gebäude als Summe späterer Veränderungen, dann bleibt bei Restaurierung die gewachsene Baugeschichte erhalten. So geschehen bei der Alten Nationalgalerie. Soll ein vermeintlich historischer Zustand wiedergewonnen werden, müssen spätere Zeitschichten entfernt oder kaschiert werden. Im großen Innenhof des Dresdner Residenzschlosses wurde eine seit 300 Jahren zerstörte Wanddekoration rekonstruiert, um an die Blütezeit des sächsischen Kurfürstentums zu erinnern. Auch die Stiftung knüpft an die gutbürgerlichen Zeiten des Schoeler-Schlösschens an, nicht an seine Nutzung als HJ-Heim. Kritiker nennen das ein selektives Geschichtsbild.

Was wie eine der üblichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherr und Genehmigungsbehörde über das „richtige“ Denkmalverständnis aussieht, gewinnt durch ein persönliches Detail an Brisanz: Helmut Engel, seit sechs Jahren Geschäftsführer der Stiftung, war bis zu seiner Pensionierung Berliner Landeskonservator. Mit dem Frontalangriff gegen dieselbe Behörde, die er jahrzehntelang geleitet hat, beschädigt er auch seinen Nachfolger Jörg Haspel. Das Landesdenkmalamt hat sich angreifbar gemacht, weil ein Mitarbeiter, der lange für das Schoeler-Schlösschen zuständig war, sich als Privatmann ebenfalls beim Bezirk um die Immobilie beworben hatte.

Vor vier Wochen setzte Monika Thiemen, Bezirksbürgermeisterin von Charlottenburg-Wilmersdorf, ihre Unterschrift unter den Vertrag mit der Stiftung. Erstmals wird dem 1999 gegründeten bürgerschaftlichen Verein, der Berliner Baudenkmale in Not in Eigenregie restauriert, auch ein mindestens 20-jähriges Nutzungsrecht eingeräumt. Die Stiftung plant dort eine Ausstellung mit Werken des 1974 in Berlin gestorbenen Bildhauers Waldemar Grzimek, ein Café und möchte einen Teil der Privatbibliothek von Johannes Rau zugänglich machen. Letzteres dürfte dem Haus Aufmerksamkeit über Bezirksgrenzen hinweg sichern.

Im Gegenzug für ihr Engagement sicherte das Bezirksamt der Stiftung das umstrittene Restaurierungskonzept zu – obwohl die Verwaltung noch gar nicht abschließend entschieden hatte. Im Vertragsentwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es, dass die Stiftung „das Schoeler-Schlösschen entsprechend seinem Zustand im 18. Jahrhundert“ restaurieren darf, andererseits aber „den Auflagen der Denkmalschutzbehörde (Landeskonservator) zu entsprechen“ sei. Nicht nur ein logisches, sondern möglicherweise ein juristisches Problem.

Bezirksbürgermeisterin Thiemen, die den „Rückbau“ favorisiert, möchte denselben allerdings „als Zielvorstellung der Nutzer denn als Vorgabe des Bezirks“ verstanden wissen. Helmut Engel wird deutlicher: „Das ist ganz einfach: Wir können laut Vertrag das Ganze auch zurückgeben.“ Reinhard Müller, Stiftungs-Gründer und Finanzvorstand, sieht in der Abstockung „eine Grundbedingung“, weil er sich nicht vorstellen kann, unter einem Dach mit „derartigen braunen Verunklärungen“ die Bücher des Demokraten Johannes Rau unterzubringen.

Nun hat sich auch der Landesdenkmalrat, ein ehrenamtliches Expertengremium, das die Landespolitik in denkmalpolitischen Fragen berät, zum Thema erklärt. In einem Brief an Helmut Engel, der auch der zuständigen Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer, dem Bezirksamt und Christina Rau, Witwe des Altbundespräsidenten, zugeleitet worden ist, appelliert sein Vorsitzender, der TU-Kunsthistoriker Adrian von Buttlar, an die Stiftung, ihre Haltung zu überdenken. Eine Brüskierung der privaten Denkmalpfleger kann sich Berlin ohnehin nicht leisten – auch wenn es bei Restaurierungsvorhaben wie dem Brandenburger Tor oder dem Strandbad Wannsee kritische Stimmen gab. 20 Millionen Euro akquirierte die Stiftung seit 1999 für Baudenkmäler, die mit staatlichen Mitteln so nicht zu erhalten gewesen wären. Undenkbar, dieses Engagement zu bremsen. Nur sollte die Stiftung in den Denkmalfachleuten der Stadt potenzielle Verbündete sehen.

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