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Ein Dokument des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses, aufgenommen im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden.

© dpa / Fabian Sommer

Unesco: Akten des Auschwitz-Prozesses sind Weltdokumentenerbe

Die Unesco hat die Akten des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses und ein in Gießen aufbewahrtes Papyrusdokument als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet.

Die Akten und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses hat die Unesco am Montag als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet. Dies teilte die deutsche Unesco-Kommission mit „Die Anerkennung unterstreicht die einzigartige historische und gesellschaftliche Bedeutung der Unterlagen für die Nachkriegsgeschichte und Erinnerungskultur Deutschlands“, sagte Hessens Minister für Wissenschaft und Kunst, Boris Rhein (CDU). Der 1963 bis 1965 verhandelte Prozess gilt als entscheidend für die kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus.

Außerdem als Weltdokumentenerbe aufgenommen wurde das in der Universitätsbibliothek Gießen aufbewahrte Papyrusdokument der „Constitutio Antoniniana“. „Es ist das einzige erhaltene Exemplar des Dokuments, mit dem Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus Schätzungen zufolge zwischen 212 bis 213 nach Christus sämtlichen freien Bewohnern des Römischen Reichs das Bürgerrecht verlieh“, teilte Rhein mit. Damit sei erstmals ein einheitlicher Bürgerstatus für Millionen von Menschen unterschiedlicher Kulturen auf drei Kontinenten geschaffen worden.

„Die Aufnahme der „Constitutio Antoniniana“ in das digitale Register zeigt, dass wir es mit einem der weltweit bedeutendsten Zeitzeugnisse zu tun haben“, teilte Universitäts-Präsident Professor Joybrato Mukherjee mit.

Die Prozessunterlagen umfassen 456 Aktenbände

Im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess mussten sich 22 Angeklagte verantworten, die wegen Mordes und Beihilfe zum Mord angeklagt waren. Nationalsozialisten hatten im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz zwischen 1940 und 1945 über eine Million Menschen ermordet.

Die Prozessunterlagen umfassen 456 Aktenbände und werden im Hessischen Hauptstaatsarchiv aufbewahrt. Sie spiegeln laut Ministerium den gesamten Verfahrensgang wider. Eine Besonderheit gelten die 103 Tonbänder mit Mitschnitten der Aussagen von 319 Zeugen aus der Hauptverhandlung.

Dokumente von außergewöhnlichem Wert

Die Grünen im Landtag begrüßten die Entscheidung. Dies unterstreiche „die Bedeutung der Dokumente für unsere Geschichte und ermahnt uns, wachsam zu sein und uns denen entgegenzustellen, die diese Verbrechen leugnen, verharmlosen oder gar einen Schlussstrich ziehen wollen“, sagte Martina Feldmayer, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion.

Das Register des Unesco-Programms „Gedächtnis der Welt“ soll Dokumente von außergewöhnlichem Wert sichern und zugänglich machen. Kriterien für die Aufnahme sind weltweite Bedeutung, Authentizität, Einzigartigkeit und Unersetzlichkeit. Zum Weltdokumentenerbe zählen laut Mitteilung 427 Dokumente aus aller Welt, davon 24 aus Deutschland. (dpa)

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