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Kultur: Urheberrechts-Reform: Die Folgen der Regulierungswut

Der Protest gegen die geplante Reform des Urhebervertragsrechts nimmt an Schärfe zu. Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, Helmut Heinen, sagte gestern bei der Eröffnung des Zeitungskongresses in Berlin, die im Entwurf vorgesehenen Mindesthonorare für Journalisten und Autoren führten zu einer Kostenlawine.

Der Protest gegen die geplante Reform des Urhebervertragsrechts nimmt an Schärfe zu. Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, Helmut Heinen, sagte gestern bei der Eröffnung des Zeitungskongresses in Berlin, die im Entwurf vorgesehenen Mindesthonorare für Journalisten und Autoren führten zu einer Kostenlawine. In den Medien und der Kulturszene seien massive Einschränkungen zu erwarten. Der vorgesehene gesetzliche Anspruch auf "angemessene Vergütung" werde letztlich den freien Mitarbeitern schaden. Denn die Verlage müssten sich dann fragen, ob sie Beiträge freier Autoren sich im bisherigen Umfang noch leisten könnten.

Auch die Buchverleger fürchten existenzbedrohende Konsequenzen und sagen voraus, dass die Novelle das Erscheinen vieler Bücher verhindere. In ganzseitigen Zeitungsanzeigen(im Tagesspiegel am 14. 9.), nannten sie das Vorhaben von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin "rückschrittlich", "mittelstandsfeindlich", "juristisch fragwürdig" und "kulturfeindlich". Der Entwurf sei ein "Rückfall in die Regulierungswut längst vergangener Zeiten".

Vor den Folgen der Novelle, die der Bundestag im Herbst berät wird und im neuen Jahr gültig werden soll, warnten die Buchverleger gestern mit einem "Tag der Leere". In den Buchhandlungen sollte jeweils ein Regal freigeräumt werden, um darin Blindbände mit unbedruckten Seiten aufzustellen. Zahlreiche Berliner Sortimente wussten jedoch nichts von der Aktion, zumal die Leerbücher erst im Laufe des gestrigen Tages bei ihnen eintrafen.

Vor dem Kulturkaufhaus Dussmann versammelten sich gestern zur Mittagszeit zehn Berliner Verleger, um ein Flugblatt mit dem Text der Zeitungsanzeige zu verteilen und mit den Passanten zu diskutieren. "Die Gesetzesnovelle", sagte Hubertus Schenkel vom Cornelsen Verlag, "ist ein überflüssiger Eingriff in die empfindlichen Beziehungen zwischen Verlagen und Autoren, Übersetzern und anderen Urheber. Jedes Buch ist ein Spezialfall, der mit dem Begriff der angemessenen Vergütung nicht zu erfassen ist. Kultur läßt sich nicht in starre Rahmenrichtlinien zwängen."

Praxisferne rügte auch Ulrich Hopp (bebra Verlag). "Wir haben einen Preußen-Band mit 75 Beiträgern verlegt. Wie wollen Sie deren Leistungen tariflich erfassen?"

Christoph Links (Links Verlag) wies auf die Frist von 10 Jahren hin, in denen ein Autor, Übersetzer oder Fotograf eine "angemessene Vergütung" einklagen könne. Eine solche Regelung sei in anderen Branchen gänzlich unbekannt. "Besonders wir kleinen Verlage werden zu Rückstellungen gezwungen, die wir uns nicht leisten können. Außerdem wird die vorgesehene Regelung der Vertragsvielfalt nicht gerecht. Vor kurzem wünschte sich einer unserer Autoren ein besseres Papier und ein besonderes Druckverfahren. Wir haben diese teuren Wünsche erfüllt und mit dem Honorar verrechnet. Was geschieht, wenn dieser Mann in einigen Jahren meint, er hätte zu wenig Geld erhalten?"

Christoph Links empfiehlt allerdings, einige der bestehenden Regelungen zu überarbeiten. Der sogenannte Bestsellerparagraph müsse neu gefasst werden. In der jetzigen Fassung würden Urheber nur bei einem "unvorhergesehenen Erfolg" noch einmal an den Gewinnen beteiligt.

pla

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