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Waldschlößchenbrücke: Verwaltungsgericht stoppt Bauvergabe

Nach wochenlangem Streit wurde nun ein vorläufiges Machtwort gesprochen. Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Vergabe der Bauaufträge für die umstrittene Waldschlößchenbrücke vorerst gestoppt.

Dresden - Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts dürfe das Regierungspräsidium keine Aufträge zum Bau der Brücke vergeben, sagte ein Gerichtssprecher am Montag in Dresden. Ursache für diese Entscheidung seien formale Gründe seitens des Regierungspräsidiums gewesen. Die Rechtsaufsichtsbehörde wies diesen Vorwurf zurück.

Die Zwischenentscheidung des Gerichts sei notwendig geworden, weil das Regierungspräsidium bis zum Montagmittag keine Stellung zu dem Eilantrag der Stadt bezogen habe, sagte der Gerichtssprecher. Die Rechtsaufsichtsbehörde hatte sich am Freitag über den Widerstand des Stadtrates hinweggesetzt und anstelle des Parlaments Aufträge zum Bau der Brücke ausgelöst. Dagegen legte die Landeshauptstadt vor dem Verwaltungsgericht Widerspruch ein.

Bisher habe sich nur die Stadt geäußert. Die Akten des Regierungspräsidiums lägen noch nicht vor, sagte der Gerichtssprecher. Erst wenn sich beide Seiten geäußert hätten, könne das Gericht eine endgültige Entscheidung treffen. Das Gericht befürchtete, dass nach Ablauf der Frist "vollendete und irreversible Tatsachen" vorliegen könnten und so der Rechtsschutz der Stadt verkürzt werde.

Auf Anfrage hieß es im Regierungspräsidium, die Akten hätten noch am Montag die Behörde verlassen. Die Anfrage des Verwaltungsgerichts sei am Freitagabend eingegangen und "ohne Verzögerung" am Montag bearbeitet worden, sagte eine Sprecherin.

Aus Sicht der Grünen-Landtagsfraktion ist mit der Entscheidung der "Konfrontationskurs" der Staatsregierung und des Regierungspräsidiums gescheitert. "Die Behauptung von Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU), das Regierungspräsidium handle nur nach Recht und Gesetz, ist Makulatur", sagte der rechtspolitische Sprecher Johannes Lichdi. Es sei für eine Aufsichtsbehörde äußerst ungewöhnlich, dass der Bitte eines Gerichts nicht entsprochen werde. "Damit wurde das Gericht quasi zum Zwischenentscheid genötigt", betonte Lichdi.

Sollte die Waldschlößchenbrücke gebaut werden, droht dem Dresdner Elbtal die Aberkennung des Weltkulturerbe-Titels durch die UNESCO. (tso/ddp)

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