zum Hauptinhalt

Kultur: Was gerecht wäre

Vergessen wir einmal Rentenreform, Bildungsnotstand, Vermittlungsausschuss: Gerechtigkeit ist mehr, als die Propheten der Ungleichheit sich träumen lassen

Ist Gerechtigkeit dasselbe wie Gleichheit? Ist Umverteilung der Königsweg zu ihrer Verwirklichung? Beides ist falsch, heißt es heute bis weit in die Sozialdemokratie hinein, bei Wolfgang Clement ebenso wie bei Olaf Scholz. Gleichheit sei Gleichmacherei; sie werde der Unterschiedlichkeit der Menschen nicht gerecht. Umverteilung mache uns ärmer, als wir sein müssten, und unverantwortlicher, als der Markt erlaube. Nicht ein Volk von Empfängern, eine Nation unternehmerischer Individuen sollt ihr sein!

Wie nehmen sich die Behauptungen der politischen Gleichheitskritiker vor den Befunden der neueren politischen Philosophie aus? Welche Gesichtspunkte der Gerechtigkeit hätte ein künftiger „Sozialstaats-TÜV“, wie ihn die katholischen Bischöfe vorschlagen, zu berücksichtigen. Dass der Sinn von Gerechtigkeit nicht in der Gleichheit der Ergebnisse liegt – in der Gerechtigkeitstheorie ist das ein Gemeinplatz. Wahre Gerechtigkeit schließt die Eigenverantwortung mündiger Menschen nicht aus, sondern setzt sie frei – diese Ansicht bejaht die politische Philosophie geradezu emphatisch. Die aktuelle Politik allerdings, sei es die Agenda 2010 oder die Vorschläge der konservativ-liberalen Opposition, wird dadurch nicht gestützt: Sie verletzt in allen Spielarten wesentliche Gebote der Gerechtigkeit. Die Vermutung vieler Menschen, die „Reformen“ seien nicht fair, ist berechtigt.

Alle Menschen haben moralisch gesehen den gleichen Wert. Freiheit und Wohl des einen zählen so viel wie Freiheit und Wohl des anderen. Soll eine Regelung, die mich betrifft, meine Billigung finden, so muss ich ihr als Gleicher unter Gleichen zwanglos zustimmen können. Daraus folgt aber keineswegs die Gleichbehandlung aller in jeder Hinsicht. Das wäre sogar ein widersinniges Ziel, da die Gleichheit in einer Hinsicht die Gleichheit in anderen Hinsichten zwangsläufig vereitelt. Gleiches Geld zum Beispiel bedeutet nicht gleichen Nutzen, wenn die eine Empfängerin gehbehindert, die andere gut zu Fuß ist; wenn der eine als Gourmet, der andere gern in Askese lebt. Ungleiche Behandlung ist geradezu geboten: nicht in Form spezieller Zuwendungen an Feinschmecker, wohl aber als besondere Aufwendung für Gehbehinderte.

Wann also ist eine Gesellschaftsordnung gerecht? Wenn sie die unverschuldeten Nachteile von Menschen nach Möglichkeit ausgleicht, ihnen aber zumutet, die Folgen ihrer Entscheidungen und Handlungen selbst zu tragen. Dieser Grundsatz geht auf den amerikanischen Rechtsphilosophen Ronald Dworkin zurück: Kein mündiger Mensch darf die Kosten seines freiwilligen Tuns und Lassens auf die Allgemeinheit abwälzen. Nicht zuständig sind wir hingegen für Umstände, die wir uns nicht aussuchen können.

Was sind solche unverschuldeten Umstände? Da ist zum Beispiel der soziale Hintergrund der Familie, in die man hineingeboren wird. Zweitens gibt es angeborene Vorzüge und Talente, und drittens hat niemand Einfluss auf seine Stellung in der Generationenfolge. Nun kann man stillschweigend voraussetzen, dass Politiker auch andere Gesichtspunkte beachten müsen als den der Gerechtigkeit. Erwarten dürfen wir jedoch, dass sie uns notwendige Entscheidungen, wenn sie schon ungerecht sind, nicht auch noch als gerecht verkaufen.

1. Der soziale Hintergrund . Das Erbrecht ist ungerecht. Niemand hat sich seine Eltern ausgesucht. Wenn Vor- oder Nachteile bereits in der Wiege liegen, haben die absehbaren Verlierer keinen Grund, dies fair zu finden. Richtig ist allerdings auch, dass viele Menschen Interessen haben, die ihre eigene Lebenszeit übersteigen, da sie das Wohl ihrer Nachkommen betreffen. Und es gibt Aspekte des Erbens, die sich nicht in Geld ausdrücken lassen: Mit dem Haus meiner Eltern verbinde ich viele Erinnerungen. Das spricht für Kompromisse. An der Ungerechtigkeit des Erbens ändert es jedoch nichts.

Geboten ist daher eine hohe Erbschaftssteuer. Der Grundsatz der Chancengleichheit legt zugleich einen besonderen Verwendungszweck nahe: Die Einnahmen müssten einem Fonds zufließen, der einem ständigen Ausgleich der Startbedingungen diente. Alle, die nicht das Glück einer großen Erbschaft haben, sollten über den Fonds zur ihrem fairen Anteil kommen. Theoretisch könnte das heißen, dass Jeder zu seinem 18. Geburtstag diesen Betrag erhielte. Eine realistische Einschätzung der menschlichen Fehlerneigung spricht allerdings eher für eine Auszahlung in Raten, monatlich oder halbjährlich, sei es als Bargeld, Bildungsgutschein oder zinsloser Investitionskredit. Auf diesem Weg lässt sich ein Bürgergeld für alle begründen, das nicht mit der legitimatorischen Hypothek belastet wäre, die Faulen zu finanzieren: Jeder erhielte ja nur, was ihm nach Maßgabe umfassender Chancengleichheit zusteht.

2. Angeborene Talente . Neben äußeren können auch innere Ressourcen grob ungleich verteilt sein. Unverdiente Nachteile erwachsen zum Beispiel aus Krankheiten und Behinderungen. Umgekehrt kann es wohl niemand als Model so weit bringen wie Claudia Schiffer, wer nicht eine ähnliche Mitgift der gnädigen Natur aufweisen kann. Diese natürliche Lotterie entzieht sich unserer Kontrolle: Sie ist – ungerecht. Und doch kann Schönheit für unser gesellschaftliches Leben äußerst folgenreich sein. Aber keine noch so gerechte Gesellschaft kann dies je ausgleichen.

In der Wissensgesellschaft gilt das ebenso für kognitive Fähigkeiten. Wenn Bildung zur Schlüsselressource wird, sind die geistig Unbegabten die eigentlichen Verlierer. Haben sie sich dieses Los ausgesucht? Hätten sie es abwenden können? Oder wenn man an das neue Allzweckideal der unternehmerischen und rundum flexiblen Persönlichkeit denkt: Sind nicht auch Eigenschaften wie geistige Beweglichkeit und Risikobereitschaft ungleich verteilt? Müsste eine gerechte Gesellschaft nicht der Vielfalt menschlicher Charaktere Rechnung tragen, anstatt alle an einem Leitbild zu messen, das eine polyglotte Elite sich selbst abgeschaut hat?

Auf Märkten sind manche Fähigkeiten besonders begehrt und daher knapp. Wer über sie verfügt, kann aus einem unverdienten Vorteil Kapital schlagen, das anderen verwehrt bleibt. Gerecht wäre etwas anderes: Wer behauptet, dass seine Arbeitsstunde eine bessere Bezahlung verdiene als die eines anderen, trägt dafür die Beweislast. Er müsste allgemein akzeptable Gründe für seinen Anspruch finden. Andernfalls müsste er sich mit gleicher Bezahlung bescheiden. Aber wer sollte das entscheiden oder gar kontrollieren? Realpolitik beiseite: Moralisch ist es jedenfalls nicht zu vertreten, dass jemand bloß deshalb weniger Geld verdient, weil ihm für eine anspruchsvolle Aufgabe die Begabung abgeht.

Ohnedies sind mit viel Verantwortung verbundene Arbeiten oft befriedigender: Sie tragen einen Teil ihres Lohnes in sich selbst. Die Arbeit am Fließband oder in der Hoteltoilette wird dagegen nicht nur schlecht entlohnt sondern oft auch als entfremdet erfahren. Das spricht paradoxerweise dafür, eine Arbeit umso besser zu bezahlen, je unattraktiver sie ist. Aber liefe das nicht auf kommunistische Gleichmacherei hinaus? Nicht, wenn man auch die andere Seite der Chancengleichheit beachtet: die Verantwortung für die eigenen Entscheidungen. Wer sich mehr bemüht, verdient mehr.

Außerdem entscheidet schon heute nicht allein der Markt über die Lohnhöhe, sondern auch das politische Kräftemessen von Tarifparteien. Gesichtspunkte der Gerechtigkeit können hier ebenfalls berücksichtigt werden. So haben Feministinnen zu Recht moniert, dass die gängigen Lohngruppen unfair sind, solange weiblich codierte Tätigkeiten im Vergleich zu männlich codierten unterbewertet bleiben. Nichts grundsätzlich anderes gilt für die Bevorzugung von Bildung. Die Tatsache, dass die Chefsekretärin einen höheren Schulabschluss benötigt als der Kohlenschlepper, rechtfertigt nicht allein ihre bessere Bezahlung, da der Bildungsgrad auch eine Funktion angeborener Intelligenz ist.

Ohnehin bringt, wer einen längeren Ausbildungsweg wählt, nicht nur ein Opfer. Er hat ja Vorteile. Viele zahlen dafür, etwa auf Techniker- oder Meisterschulen, Zehntausende von Euro. Nur die Studierenden nicht, unsere kommende „Elite“. Gehört der Absolvent einer Technikerschule später zu den Gutverdienenden, so wird er auf einer hohen Stufe der Steuerprogression auch ein kostenfreies Studium mitfinanzieren, das er selber nie genießen durfte. Das ist so augenscheinlich ungerecht, dass sich das kategorische Nein zu Studiengebüren verbietet. Allenfalls könnte man erwägen, Studiengebüren etwa gegen freiwillige soziale Dienste zu erlassen. Ansonsten dürfte die gerechteste Lösung eine nachträgliche Belangung sein, die auch die Höhe des Einkommens berücksichtigt.

Fortsetzung auf Seite 28

Bernd Ladwig

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false