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Kultur: Zwangspfand: Mit Ausnahmen - Der Inhalt der Neuregelung

Auf Getränkedosen und Einwegflaschen für Bier, Mineralwasser, Fruchtsäfte und Erfrischungsgetränke muss vom kommenden Jahr an Pfand gezahlt werden. Die neue Verpackungsverordnung sieht Folgendes vor: Verpackungen bis 1,5 Liter werden mit einem Pfand von knapp 50 Pfennig (0,25 Euro) belegt.

Auf Getränkedosen und Einwegflaschen für Bier, Mineralwasser, Fruchtsäfte und Erfrischungsgetränke muss vom kommenden Jahr an Pfand gezahlt werden. Die neue Verpackungsverordnung sieht Folgendes vor: Verpackungen bis 1,5 Liter werden mit einem Pfand von knapp 50 Pfennig (0,25 Euro) belegt. Für größere Getränke-Behälter soll eine Abgabe von etwa einer Mark (0,50 Euro) erhoben werden.

Die neue Pfandregelung unterscheidet nicht mehr zwischen verschiedenen Getränkesorten wie Cola oder Bier. Auch die bisherige Verpackungsverordnung sah ein Pfand vor, allerdings nur bei Getränkesorten, die eine Mehrwegquote von 72 Prozent unterschritten. Diese Quote wurde bei Bier und Mineralwasser bereits 1997 und 1998 unterschritten. Damit wäre auf diese Getränke schon in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres ein Pfand fällig gewesen. Mit der novellierten Verpackungsverordnung verabschiedet sich die Bundesregierung von diesem aufwändigen Quotensystem und schafft ein einheitliches Pfand, das sich nach der Verpackung und nicht nach dem Inhalt richtet.

Ausgenommen vom Pfand bleiben Milchtüten und Weinflaschen.

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