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Kultur: Zweifel vor Gericht

Heinrich Wefing und Angelika Benz über den Prozess gegen John Demjanjuk

Der NS-Prozess gegen John Demjanjuk, der im Mai zu Ende gegangen ist, hat ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Zum ersten Mal wurde in Deutschland einem ausländischen Helfer der SS der Prozess gemacht, und erstmals seit Jahrzehnten ging es vor einem deutschen Gericht wieder um Verbrechen in einem Vernichtungslager. Der Prozess berührt den Kern der Frage, was individuelle Schuld ist. Macht sich ein Wachmann mitschuldig am Massenmord, selbst wenn er „nur“ Anordnungen der SS befolgt?

Der Jurist und Journalist Heinrich Wefing hat den Prozess vor dem Münchner Landgericht von Anfang an verfolgt und die Vorgeschichte recherchiert: So berichtet er über den ganzen „Fall Demjanjuk“, der jahrzehntelang amerikanische, israelische und nun auch deutsche Gerichte beschäftigte. Er sei „in den Sog dieser einzigartigen Geschichte“ geraten, schreibt Wefing. Dadurch ist er nicht nur neutraler Beobachter, sondern schreibt auch über die Emotionen, die das Geschehen vor Gericht in ihm auslöst: Wut und Trauer, Empörung und Entsetzen, Abscheu und Mitleid. „Je länger man über diesen Fall nachdenkt, desto stärker werden die Zweifel.“ Dass der Autor diese Zweifel zum Thema macht und immer wieder Fragen aufwirft, auf die es keine einfachen Antworten gibt, ist eine der Stärken des Buches. Allerdings wird dadurch auch das Bild eines Mannes gezeichnet, der ständig – gleichsam ohne eigenes Zutun – „zwischen die Mühlsteine der Weltgeschichte“ gerät. Damit spricht ihn der Autor faktisch schon zu Beginn von jeglicher Schuld frei.

Im Jahr 2008 stößt ein Ermittler der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg im Internet auf die Entscheidung eines US-Gerichts, dem in Ohio lebenden Demjanjuk die Staatsbürgerschaft abzuerkennen, weil er Wachmann in Sobibor gewesen sein soll. Der Richter Thomas Walther beginnt zu ermitteln. Ein „Querdenker“ sei er, wird ein Anwalt der Nebenkläger später sagen. Walther sucht nach Wegen, Demjanjuk in Deutschland vor Gericht zu stellen. Er bricht mit der bisherigen Praxis seiner Behörde, nur nach einer einzelnen, konkret nachweisbaren Tat zu suchen. Denn wie sollte man in einem Vernichtungslager einen einzelnen Mord nachweisen? Walther habe überlegt, wie sich das Charakteristische des Holocaust mit den Mitteln des Strafrechts erfassen lasse, schreibt Wefing. Der Ermittler kam zu dem Schluss, dass jeder Wachmann in Sobibor am Massenmord beteiligt gewesen sein musste. So ließ sich aus dem Dienst im Vernichtungslager der Tatbestand der Beihilfe zum Mord ableiten. Dies ist auch aus früheren NS-Prozessen bekannt, allerdings hatte die Zentralstelle die Mordhelfer nie verfolgt. Doch in diesem Fall kommt es zur Anklage und zum Prozess.

Weil Demjanjuk, der während der Verhandlung regungslos in einem Krankenbett liegt, vor Gericht schweigt und es keine Augenzeugen mehr gibt, die sich an ihn erinnern, stützen sich die Anklage und am Ende das Urteil auf Indizien, in deren Mittelpunkt der Dienstausweis steht. Die Indizien beweisen aus Wefings Sicht mit großer Wahrscheinlichkeit, dass Demjanjuk in Sobibor war. Doch der Autor moniert, dass Staatsanwalt und Nebenklage zu beiläufig über die Frage hinweggegangen seien, ob Demjanjuk wirklich eine Wahl hatte. Und während auch die Richter davon ausgingen, dass Demjanjuk hätte fliehen können, und ihn am Ende zu fünf Jahren Haft verurteilen, kommt Wefing zu einem anderen Schluss: „Rechtswidrig war Demjanjuks Handeln ganz gewiss, aber vorwerfen, vorwerfen kann man ihm schwerlich, dass er nicht sein eigenes Leben aufs Spiel gesetzt hat, um sich dem Mordregime zu entziehen.“

Auch die Historikerin Angelika Benz lässt in ihren Prozessbericht persönliche Eindrücke einfließen. Doch ihre Berichte aus dem Gerichtssaal erinnern dadurch streckenweise an gedruckte Notizen, die mit Meinungen sowie Einschätzungen über die Prozessbeteiligten vermischt sind. Zwischen die Protokolle der Sitzungstage sind Texte aus dem Forschungsgebiet der Autorin eingefügt: Die Rolle der Trawniki, der ausländischen Helfer der SS, ist bisher relativ wenig erforscht.

Mit dem Münchner Urteil ist der Fall Demjanjuk keineswegs abgeschlossen. Die Revision steht noch aus. Ähnliche Prozesse könnten folgen. Gegen Demjanjuk, der in einem Pflegeheim lebt, wird wegen Verbrechen in Flossenbürg ermittelt.

Heinrich Wefing: Der Fall Demjanjuk. Der letzte große NS-Prozess. C.H.Beck, München 2011. 231 Seiten, 19,95 Euro.

Angelika Benz: Der Henkersknecht: Der Prozess gegen John (Iwan) Demjanjuk in München. Metropol Verlag, Berlin 2011. 248 Seiten, 19 Euro.

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