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Die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel und der CDU-Generalsekretär Peter Tauber singen am 15.12.2015 zum Abschluss des CDU-Bundesparteitages in Karlsruhe (Baden-Württemberg) die Nationalhymne.

© dpa

SPD und Grüne lehnen CDU-Vorschlag ab: Nationalhymne im Grundgesetz ohne Chance

SPD und Grüne lehnen den Vorschlag der CDU ab, die Nationalhymne ins Grundgesetz aufzunehmen. Damit hat der Vorstoß keine Chance.

Das Vorhaben der CDU, die Nationalhymne ins Grundgesetz aufzunehmen, hat derzeit keine Chancen auf Umsetzung. In der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwochausgabe) sprachen sich Politiker von SPD und Grünen gegen eine Verfassungsänderung aus. "Es gibt wichtigere Dinge, die im Grundgesetz verankert werden müssen, zuvorderst die Möglichkeit von Volksentscheiden auf Bundesebene", sagte der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka der Zeitung. Die Nationalhymne werde seit über 60 Jahre gesungen, "und sie wird auch noch die nächsten 60 Jahre gesungen werden".

Die CDU hatte sich auf ihrem Parteitag in Karlsruhe dafür ausgesprochen, die Hymne ins Grundgesetz aufzunehmen. Dem Beschluss zufolge soll Artikel 22 um folgenden Passus ergänzt werden: "Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist die dritte Strophe des Liedes der Deutschen mit dem Text von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben und der Melodie von Joseph Haydn." Für eine Verfassungsänderung bedarf es allerdings einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Wenn die CDU die Aufnahme der Nationalhymne ins Grundgesetz fordert, könnte die CSU eigentlich wieder einmal die PKW-Maut nur für Ausländer fordern. Ich meine, beides sind Hirngespinste zwecks Stimmenfang und auch unmöglich zu realisieren.

schreibt NutzerIn politikverdrossener

Auch die Grünen lehnten die Idee ab. Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann sagte der Zeitung: "Die Nationalhymne wird von vielen Menschen zu vielen Anlässen gern gesungen. Das wird um keinen Deut besser, wenn sie im Grundgesetz steht." Das Vorhaben der CDU sei "reine Symbolpolitik". (AFP)

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