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Medien: Widerstand gegen neues Kartellrecht

Der Bundesrat hat am Freitag den Regierungsentwurf für ein gelockertes Pressefusionskontrollrecht bei Zeitungen mehrheitlich abgelehnt. In der Stellungnahme heißt es, das geltende Recht schütze kleinere und mittlere Verlage davor, von großen eingekreist zu werden.

Der Bundesrat hat am Freitag den Regierungsentwurf für ein gelockertes Pressefusionskontrollrecht bei Zeitungen mehrheitlich abgelehnt. In der Stellungnahme heißt es, das geltende Recht schütze kleinere und mittlere Verlage davor, von großen eingekreist zu werden. Möglichst zum 1. Januar 2005 soll die Gesetzesnovelle in Kraft treten.

Bevor Minister Wolfgang Clement (SPD) das Wort ergriff, erklärte Erwin Huber (CSU) die Vorschläge für „nicht konsensfähig“. Er bezog sich vor allem auf die „Altverlegerklausel“, die die redaktionelle Unabhängigkeit fusionierter Zeitungen auch in marktbeherrschender Stellung garantieren soll. Huber erklärte sich jedoch zum Konsens bereit. „Ich bin offen für andere Vorschläge“, antwortete Clement. Da Zeitungen „maßgeblicher Träger der Lesekultur“ seien, dürfe der Gesetzentwurf „nicht mit einer Handbewegung vom Tisch gefegt werden“. Er zeigte sich erstaunt, wie wenig die seit 1945 schärfste Strukturkrise der Zeitungen zur Kenntnis genommen werde und verwies auf Frankreich, wo zwei Rüstungsfirmen den Printmarkt dominieren. Sie könnten auch in Deutschland zukaufen. Ebenso kritisierte er die innere Aushöhlung der Pressevielfalt: Manche Zeitungen stützten sich nur noch auf Nachrichtenagenturen, „da wird alles konformer“. Um die Vielfalt zu erhalten, bedürfe es mehr Kooperations- und Fusionsmöglichkeiten, was kleinere und mittlere Verlage und auch der Zeitungsverlegerverband begrüßen. Zudem erinnerte er an die funktionierenden Modelle Essen, Stuttgart oder Köln, wo mehrere unterschiedlich ausgerichtete Zeitungen in einem Verlag unabhängig erscheinen – ohne die gesetzliche Grundlage, die der Regierungsentwurf schaffen will. Der Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause im Bundestag beraten. Er bedarf der Zustimmung des Bundesrats.

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