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Bürger mit Durchblick? Es gibt immer mehr Stimmen, die fordern, dass die Vermögen von Politikern transparent gemacht werden.

© dpa

Gesetz gegen Korruption gescheitert: Abgeordnete dürfen nicht bestechlich sein

Es wird kein Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung geben. Dabei wären die Abgeordneten glaubwürdiger, wenn sie sich rechtliche Regeln gegen Korruption in den eigenen Reihen geben würde. Das freie Mandat wäre dadurch jedenfalls nicht bedroht.

Von Katrin Schulze

Es wird schon nicht so sein, dass unsere Parlamentarier ihre Meinung gesponsort bekommen, sich im großen Stil schmieren lassen, korrupt sind. Aber es ist schlimm genug, dass dies rechtlich nicht verboten wäre. Abgeordnetenbestechung ist hierzulande nur strafbar, wenn es um den Kauf von Stimmen geht. Sonst nicht. Ein feines Essen, spendiert von einer Firma? Ein opulentes Geschenk von einer Lobbygruppe? Bitte schön. Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet, ja. Sie sollten sowieso vernünftig genug sein, den Lockungen zu widerstehen. Genau deshalb sollte es aber auch möglich sein, dies schriftlich festzulegen. Zumindest um ein Signal zu setzen, um den Beweis zu erbringen, dass sich Parlamentarier nicht moralisch über diejenigen erheben, die sie vertreten.

Beamte machen sich strafbar, wenn sie Geld für eine Leistung annehmen. Es ist schwer vermittelbar, warum das für Abgeordnete nicht gelten soll. Vorschläge, wie Bestechung angemessen geahndet werden könnte, gibt es genug. Nur weigern sich viele Politiker seit Jahren, darüber überhaupt zu debattieren. Wenn sie es endlich angehen würden, könnten sie ihr Mandat am Ende vielleicht genauso frei ausüben. In jedem Fall aber wären sie glaubwürdiger.

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