zum Hauptinhalt

Meinung: Allein durch den Glauben

Auch fünf Jahre nach dem Kompromiss um die Rechtfertigung finden Lutheraner und Katholiken nicht zusammen

Was sind schon fünf Jahre in einer langen Geschichte? Doch am Reformationstag vor fünf Jahren, am 31. Oktober 1999 war, so schien es, wirklich Kirchengeschichte geschrieben worden, und zwar in Augsburg. Damals unterzeichneten Vertreter der römisch-katholischen Kirche und des weltweiten Luthertums in Augsburg ein Ratifikationsprotokoll über eine „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“. War damit die Kirchenspaltung überwunden? War das Protokoll mehr wert, als das Papier, auf dem es geschrieben wurde? Die Antwort lautet: Ja – und Nein!

Rechtfertigungslehre – das riecht nach verstaubter Dogmatik. Weit gefehlt! Dieses lutherische Zentraldogma geht gerade den modernen Leistungs- und Selbstverwirklichungs-Typen an: Kann der Mensch jemals aus eigener Kraft aufkommen für den Sinn seines Lebens – und zwar so, dass dieser Sinn nicht nach seinem Tode so schnell verwest wie seine Leiche? Kann, darf, soll der Mensch sich zumuten, im Blick auf Zeit und Ewigkeit alles auf einmal zu sein, sein eigener Gesetzgeber, Richter und schließlich – Henker? Luthers Antwort: Nicht durch eigenes Wirken kann er diesen Sinn gewinnen, sondern – mit dem berühmten Zitat aus dem Brief des Paulus an die Römer: „So halten wir nun dafür, dass der Mensch gerecht wird ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben.“

Wenn nun die katholische Kirche seit dem Trienter Konzil (1546) ungebrochen lehrt, dass der Mensch im einmal von Gott geschenkten Gnadenstande doch irgendwie am Ausbau seines Heils mitarbeiten kann, dann wirft das entgegen dem lutherischen sola fide (Allein durch den Glauben!) die quälende Selbstfrage des vor-reformatorischen Mönches Luther auf: Wann jemals kann selbst dieses wenige auch nur annähernd genug sein? Wenn die katholische Kirche ebenso lehrt, dass diese Lücke auch durch den von der Kirche (und nur von dieser Kirche) zu verwaltenden Gnadenschatz zu schließen ist, dann ist das ein radikal anderes Kirchenbild als das reformatorische.

Was haben also die Augsburger Unterschriften vor fünf Jahren gebracht – und was nicht? Richtig ist: Die „Gemeinsame Erklärung“ hat viele, auch die schlimmsten Polemiken seit der Kirchenspaltung des 16. Jahrhunderts abgetragen. Eine Wohltat! Aber je mehr man von dem kontaminierten Schutt abträgt, um so sichtbarer werden auch die Haarrisse im Fundament. Schon vor Augsburg und erst recht danach wurde klar: Der sogenannte „differenzierte Konsens“ (man kann auch sagen: „differenzierte Dissens“) in der Rechtfertigungslehre hat mitnichten dazu beigetragen, die fundamentalen Unterschiede im Kirchenverständnis auch nur zur relativieren. Für die römisch-katholische Kirche kann es zum Beispiel kein gemeinsames Abendmahl geben, nicht einmal gastweise, ohne vorherige Identifikation mit der römischen Kirche, also auch nicht ohne Weihepriestertum; dieses wiederum nicht für Frauen, so wenig wie die Aufhebung des Zölibats. Am Papst ist ohnedies nicht zu rütteln. Noch jede Annäherung auf dem Gebiet der Theologie wurde in den vergangenen Jahren durch unschöne Erklärungen aus Rom konterkariert.

Schluss also mit den Illusionen! Es wird keine ausgehandelte Kirchengemeinschaft „von oben“ zwischen Rom und den Kirchen der Reformation geben. Da bleibt nur die gemeindlich begrenzte Hoffnung auf ein praktisches Miteinander „von unten“ – und die Hoffnung auf ganz, ganz oben. Selbst hier gilt die Rechtfertigungslehre: Nicht nur die Menschen, sondern auch ihre Kirchen sind letztlich mehr als die Summe ihrer Leistungen und – Fehlleistungen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false